Jurist: Umstrittener „taz“-Text von Meinungsfreiheit gedeckt

Einen Strafantrag stellen kann nur der Geschädigte selbst

Presse

Eine Anzeige gegen die „taz“-Autorin Hengameh Yaghoobifarah wegen einer umstrittenen Kolumne hätte aus Sicht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Strafrecht beim Deutschen Anwaltverein, Dirk Lammer, wenig Aussicht auf Erfolg. „Der Text ist erkennbar eine Satire. Und auch die Aussage, Polizisten könnten auf die Mülldeponie, ist als Satire zu sehen“, sagte Lammer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Das sei aus seiner Sicht eindeutig von der Meinungsäußerungsfreiheit oder auch der Kunstfreiheit gedeckt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will möglicherweise Anzeige gegen die Journalistin erstatten. Seehofer hat laut dem Berliner Strafverteidiger drei Monate ab Erscheinen des Artikels Zeit, die Journalistin anzuzeigen beziehungsweise einen Strafantrag zu stellen. „Eine Anzeige kann jeder erstatten, der einen Sachverhalt, der strafrechtlich relevant sein soll, zur Kenntnis bringt. Einen Strafantrag stellen kann nur der Geschädigte selbst. Wenn es sich bei den Geschädigten um Beamte oder Amtsträger handelt, können das auch die Dienstvorgesetzten. Somit wäre Herr Seehofer als oberster Dienstherr der Bundespolizei durchaus berechtigt, eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen“, so Lammer.

Aus Sicht des Juristen gab es schon vergleichbare Fälle. „Der Text in der taz bezieht sich nicht auf eine bestimmte Einheit oder einzelne Polizisten. Die Polizei insgesamt ist gemeint. Das erinnert natürlich an die bekannte Aussage von Kurt Tucholsky Soldaten sind Mörder„, sagte der Strafverteidiger. Mitte der 90er-Jahre habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich bei dem Satz „Soldaten sind Mörder“ nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Meinungsäußerung handelt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. +++

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