Jurist sieht Verfassung gut aufgestellt gegen Corona

Im Artikel 35 geht es um die Rechte der Sicherheitsbehörde bei Naturkatastrophen

Deutsch, Bundestag

Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, sieht die Verfassung gerüstet für die Coronakrise. „Das Grundgesetz kennt zwar den Begriff der Epidemie nicht, aber dennoch sind wir über die bestehenden Regelungen des Artikels 35 im Grundgesetz verfassungsrechtlich gut aufgestellt, mit der Situation jederzeit fertigzuwerden“, sagte Thiel der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS).

Im Artikel 35 geht es um die Rechte der Sicherheitsbehörde bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen. Thiel regt in der FAS allerdings an, als Lehre aus Corona den Artikel klarer zu fassen und zu den möglichen Katastrophenfällen auch Epidemien zu zählen. Mit Blick auf das im Artikel 53a erwähnte Notparlament, den Gemeinsamen Ausschuss, der Bundestag und Bundesrat ersetzen könnte, fügte Thiel hinzu: „Auch wäre zu erwägen, die Rechte des Gemeinsamen Ausschusses im Wege einer Verfassungsänderung über den Verte  idigungsfall hinaus punktuell und mit Augenmaß zu erweitern für die Situation, dass die Verfassungsorgane tatsächlich einmal nicht mehr arbeitsfähig sind.“ Davon freilich sei Deutschland derzeit weit entfernt. „Wir haben genügend Möglichkeiten der Krisenbewältigung“, so Thiel in der FAS.

Ähnlich sieht es der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg, der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, mit Blick auf den Deutschen Bundestag. Sensburg sagte der Zeitung: „Das Parlament hat gerade in der letzten Sitzungswoche gezeigt, dass es arbeitsfähig ist. Wir haben jetzt eine angepasste Geschäftsordnung, kein Abgeordneter muss und will aber auf seine Rechte verzichten, an den Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Unsere Aufgabe bleibt es, die Bundesregierung zu kontrollieren und an den wesentlichen Entscheidungen beteiligt zu sein. Das klappt derzeit auch.“