Jeder Hesse „zahlte“ 378 Euro für die Sozialhilfe

Ausgaben je Einwohner in kreisfreien Städten höher als in Landkreisen

Hessen

Wiesbaden. Im Jahr 2015 wurden in Hessen netto gut 2,3 Milliarden Euro für die Sozialhilfe (ohne Leistungen für Asylbewerber) ausgezahlt. Die Ausgaben lagen nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes um 7 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch wandte im Jahr 2015 jeder Hesse 378 Euro (2014: 357 Euro) auf. Seit Einführung der Hartz IV Gesetze im Jahr 2005 stiegen damit die Ausgaben sowohl insgesamt als auch pro Einwohner. Im Jahr 2006 wandte jeder Hesse 244 Euro für die Sozialhilfe auf.

Regional gab es erhebliche Unterschiede. Die höchsten Ausgaben pro Einwohner hatte die Stadt Frankfurt am Main mit 395 Euro (2014: 347 Euro), die niedrigsten Ausgaben verzeichnete der Rheingau-Taunus-Kreis mit 100 Euro (2014: 93 Euro). Die kreisfreien Städte waren auf die Einwohner bezogen stärker belastet als die Landkreise. Mit 53 Prozent stellte die Eingliederungshilfe behinderter Menschen die größte Ausgabenposition der Nettoausgaben dar. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasste 23 Prozent. Für die Hilfe zur Pflege wurden 13 Prozent und für die Hilfen zur Gesundheit 4 Prozent aufgewandt. 6 Prozent entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und gut 1 Prozent auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Bei allen Hilfearten nahmen die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr zu. Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen stiegen um 6 Prozent. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrug der Zuwachs 7 Prozent, bei der Hilfe zur Pflege 7 Prozent und bei der Hilfe zum Lebensunterhalt 1 Prozent. Einen Anstieg um 28 Prozent verzeichneten die Nettoausgaben für die Hilfen zur Gesundheit. Die sonstigen Hilfen nahmen um 6 Prozent zu. 46 Prozent der Leistungen wurden von den örtlichen Trägern und 54 Prozent vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlichem Träger gezahlt. Der LWV ist hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig.

Gut 52 Prozent der gesamten Nettoausgaben wurden für Leistungen an Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen aufgewandt. Je nach Hilfeart war dieser Anteil sehr unterschiedlich. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ging zu 72 Prozent an Empfängerinnen und Empfänger in Einrichtungen. Bei der Hilfe für Pflege waren es 57 Prozent. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde zu 39 Prozent, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 16 Prozent innerhalb von Einrichtungen geleistet. +++ fuldainfo