Wiesbaden. In Hessen lebten im Jahr 2014 gut 1,2 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter waren. Damit gehörte rund jede fünfte Person in Hessen zur Generation 65+. Wie das Hessische Statistische Landesamt anlässlich des Internationalen Tags der älteren Menschen am 1. Oktober aus den Ergebnissen des Mikrozensus 2014 weiter mitteilt, lebte die Mehrheit (62 Prozent) der älteren Menschen mit einem Ehe- oder Lebenspartner/-in in einem gemeinsamen Haushalt.
Dies traf in erster Linie auf die älteren Männer zu. Mit einem Anteil von 79 Prozent lebten sie deutlich häufiger in einer Paarbeziehung als die gleichaltrigen Frauen (49 Prozent). Umgekehrt lebten 44 Prozent der älteren Frauen allein in einem Haushalt, von den gleichaltrigen Männern hingegen 19 Prozent. Ausschlaggebend dafür war die geringere Lebenserwartung der Männer. Insgesamt lebte ein Drittel der Generation 65+ allein in einem Einpersonenhaushalt. Ein vergleichsweise geringer Anteil (fünf Prozent) lebte beispielsweise als alleinstehende Person mit anderen verwandten oder familienfremden Personen in einem Haushalt; bei den Frauen (sieben Prozent) mehr als bei den Männern (zwei Prozent).
Die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren (85 Prozent) finanzierte ihren Lebensunterhalt überwiegend durch den Bezug einer Rente oder Pension. Bei den Alleinlebenden galt dies gleichermaßen für Männer (94 Prozent) wie für Frauen (90 Prozent). Unterschiede zeigten sich bei den älteren Personen, die noch in einer Paargemeinschaft lebten. Während die Männer ihren Lebensunterhalt größtenteils durch den Bezug einer Rente oder Pension bestritten, lebte annähernd jede dritte Frau überwiegend von den Einkünften ihrer Angehörigen. In der Regel war das der Ehe- oder Lebenspartner/-in. Dies könnte die Folge der in dieser Generation vorherrschenden innerfamilialen Arbeitsteilung sein. Männer waren vorwiegend vollzeit erwerbstätig, während sich Frauen weniger am Erwerbsleben beteiligten oder auch ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung unterbrachen. In die Betrachtung fließen alle Personen ein, die 65 Jahre oder älter sind und in Privathaushalten leben. Unberücksichtigt blieben jene Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften wie beispielsweise einem Alten- oder Pflegeheim lebten. +++ fuldainfo
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