Innenminister Beuth: „Arbeit der Sicherheitsbehörden schützt uns alle“

Gesetzliche Regelungen stellen Kontrolle und Schutz der Arbeitsweise sicher

Peter Beuth (CDU)

Zum Schutz vor den Feinden der Demokratie und um eine effektive nachrichtendienstliche Bekämpfung jeglichen Extremismus zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass bestimmte Informationen der Sicherheitsbehörden und über deren Arbeitsweisen nicht öffentlich gemacht werden. Dies unterstrich Hessens Innenminister Peter Beuth heute im Hessischen Landtag. Zugleich machte er deutlich, dass der demokratische Rechtsstaat deshalb spezifische Kontrollmechanismen vorsehe. So besitzt beispielsweise das zuständige Parlamentarische Kontrollgremium Verfassungsschutz (PKV) vollumfängliche Akteneinsichtsrechte und kann jederzeit sämtliche Informationen des Verfassungsschutzes einsehen.

„Für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist es immanent, dass sie ihre Arbeitsweise nicht für jeden offenlegen können. Ansonsten könnten die Verfassungsfeinde selbst diese Informationen nutzen, um unsere gemeinsamen Werte zu bekämpfen oder Menschen gezielt zu gefährden. Demokratische Rechtsstaaten haben daher gesetzliche Regelungen geschaffen, die sicherstellen, dass sowohl die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden geschützt als auch die Kontrolle über die Sicherheitsbehörden gewährleistet sind“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Der Minister gab zu bedenken, dass es für jegliche Handlungen der Sicherheitsbehörden – so auch für deren Umgang mit ihren Erkenntnissen – Rechtsgrundlagen gebe. Manchmal wäre es womöglich auch für die Sicherheitsbehörden der vermeintlich einfachere Weg, bestimmte Inhalte schlicht zu veröffentlichen. Gerade in die sogenannten „NSU-Akten“ des Landesamtes wurde zuletzt vieles hineininterpretiert, das jeglicher Grundlage entbehre, so der Minister. Dabei stellte er klar, dass die besagten Unterlagen Berichte über eine erfolgte Aktensichtung darstellten, also mitnichten Akten über den sogenannten NSU darstellen. Zum anderen lagen sie vollumfänglich und ungeschwärzt einsehbar dem zuständigen Kontrollgremium sowie dem NSU-Untersuchungsausschuss bereits vor, gingen dem Generalbundesanwalt (GBA) für die Ermittlungen zum Mordattentat an Dr. Walter Lübcke zu und liegen auch dem dazu eingesetzten Untersuchungsausschuss vor.

„Die Sicherheitsbehörden teilen ihre Informationen nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen mit allen Stellen, die diese Informationen benötigen. Sie können sie zum Schutz auch künftiger Maßnahmen gegen Extremisten nur nicht gänzlich veröffentlichen. Da ich weiß, dass gerade auch diese verdeckte Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden uns schon in vielen Situationen vor größerem Schaden bewahrt hat, können auch künftig bestimmte Arbeitsweisen und Informationen der Sicherheitsbehörden nicht außerhalb der zuständigen Gremien veröffentlicht werden. Das ist rechtlich festgeschrieben, sichert den Erfolg derer, die uns schützen und dient damit letztlich dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttaten und Extremismus“, so Innenminister Peter Beuth. +++ pm

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