IG BAU: Keine Aufträge an „schwarze Schafe“ im Kreis Fulda

Gießener Zoll ermittelte im letzten Jahr 752 Mal gegen Baufirmen

Das Hauptzollamt Gießen, das auch für den Landkreis Fulda zuständig ist, kontrollierte im vergangenen Jahr 381 Bauunternehmen der Region auf illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind 10,4 Prozent weniger Prüfungen als im Vorjahr, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt. Die Gewerkschaft beruft sich hierbei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach leiteten die Gießener Zöllner 2018 in der gesamten Region 752 Ermittlungsverfahren wegen hinterzogener Steuern oder geprellter Sozialabgaben auf dem Bau ein – das sind 26,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Schaden belief sich auf rund 44,7 Millionen Euro.

„Die Zahlen zeigen: Die Baubranche bleibt ein Hotspot für Wirtschaftskriminelle. Je genauer der Zoll hinschaut, desto häufiger wird er fündig“, sagt Doris Hammes von der IG BAU Mittelhessen. Die Entscheidung der Bundesregierung, das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von aktuell 7.900 auf mehr als 10.000 Beamte bis zum Jahr 2026 aufzustocken, sei ein „wichtiges Signal zur Abschreckung“. Die IG BAU habe sich seit Jahren für dieses Ziel starkgemacht. „Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent geahndet werden. Sie kostet nämlich reguläre
Arbeitsplätze bei sauber arbeitenden Bauunternehmen im Kreis Fulda und drumherum.“

Mehr Kontrollen allein reichten jedoch nicht aus, um betrügerischen Firmen systematisch das Handwerk zu legen, betont Hammes. „Wir brauchen ein ,Sündenregister‘ für Schwarzarbeit. Es muss eine öffentliche Kartei geben, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohn-Prellerei beruht.“ So könne es auch dem Kreis Fulda gelingen, schwarze Schafe künftig von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. Positiv bewertet Hammes die geplanten zusätzlichen Kompetenzen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Ein Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz sieht vor, dass die Beamten künftig bereits beim Verdacht auf illegale Praktiken einschreiten dürfen. Sie sollen dazu insbesondere Tagelöhner-Börsen verstärkt in den Blick nehmen.

Im Kampf gegen organisierte Kriminalität wird es den Zöllnern außerdem erleichtert, Telefonate zu überwachen und Briefkastenfirmen im Internet zu verfolgen. Nach Angaben der Bundesregierung prüfte das Hauptzollamt Gießen im vergangenen Jahr insgesamt 1.568 Unternehmen auf illegale Beschäftigung und die Einhaltung von Mindestlöhnen. Dabei verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von 580 Monaten. +++

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