
Nun ist auch das alkoholfreie Bier dran. Kaum ist der Ausstoß zu Lasten seines alkoholisierten Bruders gestiegen, kommt die Warnung und verunsichert die Freunde des alkoholfreien Gerstensafts. Hat man doch vor einiger Zeit schon festgestellt, dass das Alkoholfreie gesünder ist, weil es ein isotonisches Gebräu ist, mit dem man vorzüglich den Wasser- und Mineralstoffverlust - nicht nur nach dem Sport - schnell wieder ausgleichen kann. Also: Alles gut, umsteigen auf 0%! Von wegen! Schon taucht wieder ein Experte auf, der wegen des Zuckergehalts mögliche schädliche Nebenwirkungen festgestellt haben will und deshalb so manchem von uns davon abrät. Muss man uns denn alles vermiesen, statt die Vorteile zu preisen, damit noch mehrere auf´s Alkoholfreie umsteigen?
Im ausgehenden Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit waren es keine Gesundheitsapostel, sondern die Obrigkeit, die sich mit unserem Bier beschäftigt hat. Im Jahr 1516 beschloss der bayerische Landesständetag das erste Lebensmittelgesetz, das Reinheitsgebot für Bier. 1871 fand das Gebot Eingang in die Reichsgesetzgebung. Nach diesem Gebot brauten schon gut 100 Jahre früher die Brauer im Gemeindebrauhaus von Salzschlirf das weit und breit beste Bier! Aber dann trat 1758 ein neuer Bierbrauer in den Dienst der Gemeinde und die Misere begann. Der fuldische Amtsvogt Mackenrodt, als Steuereintreiber unbeliebt, stellte fest, dass das Schlirfer Bier ganz und gar nicht mehr der früheren Qualität entsprach und setzte den Preis für eine Maß von drei Kreuzer auf zwei herunter. Eine unglaubliche Provokation, die sich die Schlirfer, die als Gemeinde am Bier verdienen wollten, nicht gefallen ließen.
Sie richteten unter Umgehung des Dienstweges – ein schweres Vergehen – eine Petition an die Fürstlich Fuldische Rentkammer und forderten, den Bierpreis bei drei Kreuzern zu belassen. Die Rentkammer forderte von Mackenrodt eine Stellungnahme. Mackenrodt, verärgert über die Schlirfer wegen Umgehung seiner Person, antwortete entsprechend deutlich: Er habe des öfteren angemahnt, besseres Bier zu brauen. Die alte Leier habe sich aber bei der Salzschlirfer Dickköpfigkeit fortgesetzt. Wörtlich schrieb er: Zudem habe ich niemalen in den Sinn genommen, das hiesige Bier überhaupt, und ein vor allemal, auf zwei Kreuzer zu setzen, sondern blos dieses Gebräu, welches so dick und trüb ist und wie ein Misthaufen stinkt, dass Gesunde sich daran krank, Kranke in 6 Wochen aber den Tod trinken können.
Bei der Beratung und Entscheidung der Rentkammer spielte die Probe mit dem Mistpfützengeruch natürlich eine Rolle. Den Salzschlirfer Deputierten wurde die verbindliche Weisung erteilt, ihr Bier keinem Fremden zu verkaufen; es bleibe ihnen aber unbenommen, ihr Bier unter sich auszutrinken. Es wird vermutet, der Brauer sei ein Fulder gewesen. Na dann, Prost! +++ dk
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