Hofmann (SPD): Stückwerk in der Sicherheitspolitik

Anhörung im Innenausschuss

Heike Hofmann (SPD)

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung hat sich der Innenausschuss des Hessischen Landtags mit zwei sicherheitspolitischen Gesetzentwürfen der schwarzgrünen Koalitionsfraktionen auseinandergesetzt. Im Einzelnen handelte sich hierbei um eine Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei und der Änderung weiterer sicherheitsrechtlicher Vorschriften sowie zum anderen um eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum sogenannten „Artikel-10-Gesetz“ und des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen.

Die Beratungen im Innenausschuss fanden vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2022 statt, in welchem die Karlsruher Richterinnen und Richter einzelne Passagen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt haben, welche sich – teils wortgleich – auch in den nunmehr vorgelegten Entwurfstexten wiederfinden. Vor diesem Hintergrund musste Innenminister Peter Beuth zu Beginn der Ausschusssitzung einräumen, dass noch weitreichende Änderungen der vorgelegten Entwurfstexte vorzunehmen seien, bevor ein verfassungsgemäßer Gesetzentwurf eingebracht werden könne. Diese Änderungsmaßnahmen würden aktuell im Innenministerium vorgenommen, in Anbetracht der rechtlichen Komplexität sei hierzu zudem womöglich eine weitere Anhörung notwendig.

Hierzu sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, am Rande der Anhörung in Wiesbaden: „Was die schwarzgrüne Koalition und insbesondere Innenminister Peter Beuth heute im Innenausschuss abgeliefert haben, ist wirklich kläglich. Anstatt frühzeitig auf die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Änderungsbedarfe einzugehen und die entsprechenden Vorschriften anzupassen, ergehen sich die Koalitionsfraktionen in gesetzgeberischem Stückwerk. Es war frühzeitig abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht entsprechende Vorgaben machen würde, beispielsweise in Hinblick auf die Zulässigkeit weitreichender Videoüberwachungsmaßnahmen. Was hier passiert, ist somit nichts anderes als eine Verschleppung des Gesetzgebungsverfahrens – gepaart mit dem von Seiten des Innenministers immer wieder zur Schau gestellten intransparenten Umgang mit dem Parlament. Statt den Ausschuss frühzeitig über die Verzögerungen zu unterrichten und die parlamentarischen Beratungen entsprechend anzupassen, bekommen wir solche Informationen zwischen Tür und Angel serviert – das geht einfach nicht.

Die Koalitionsfraktionen demonstrieren mit den vorgelegten Gesetzentwürfen außerdem, dass ihnen gesetzgeberische Kernkompetenzen fehlen: Wie verschiedene Anzuhörende angemerkt haben, strotzen die Entwurfstexte von rechtlich-handwerklichen Fehlern – und da sprechen wir noch nicht einmal von den verfassungswidrigen Passagen. Es wäre insgesamt nur konsequent gewesen, die Gesetzentwürfe in der vorliegenden Form in Gänze zurückzuziehen, von Grund auf zu überarbeiten und verfassungsgemäß auszugestalten. Stattdessen wird jetzt ein Flickenteppich an Änderungen und Anpassungen angekündigt – das wird der Bedeutung und Relevanz der Gesetzesvorhaben nicht gerecht. Auf jeden Fall steht für die Koalitionsfraktionen über die Sommerferien hier eine Runde Nachsitzen an.“ +++ pm