Die Auseinandersetzung um den geplanten Bau der Höchstspannungsleitung zwischen Mecklar, Dipperz und Bergrheinfeld West spitzt sich weiter zu. Mit deutlichen Worten hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg seine fristgerecht am 4. August eingereichte Stellungnahme zur ersten Planänderung genutzt, um erhebliche Mängel an der bisherigen Trassenplanung zu benennen. Im Mittelpunkt der Kritik steht der Abschnitt bei Mecklar, wo die neue Leitung nach aktuellem Planungsstand lediglich 101 Meter von der Wohnbebauung entfernt verlaufen soll. Für Landrat Torsten Warnecke ist dies nicht hinnehmbar. Der Vorhabenträger TenneT lasse bislang keine ernsthafte Bereitschaft erkennen, die Trassenführung im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Besonders betroffen wären neben der bestehenden Wohnbebauung auch die Neubaugebiete „Am Roten Rain“ und „Am Hochbaum“. Zwar verläuft die bestehende Leitung teilweise bereits in einem Abstand von rund 65 Metern zu den Häusern, doch der Neubau einer weiteren Höchstspannungsleitung in nur 101 Metern Entfernung stößt im Landkreis auf massiven Widerstand. „Das ist eine Zumutung für Mecklar. Wer eine neue Höchstspannungsleitung bis auf 101 Meter an Wohnhäuser heranplant, kann nicht ernsthaft behaupten, alle Möglichkeiten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ausgeschöpft zu haben“, erklärt Warnecke. Die Einwände des Landkreises seien TenneT seit Langem bekannt. Dass diese aus Sicht der Kreisverwaltung dennoch nicht angemessen berücksichtigt worden seien, rechtfertige die nun offen formulierte Kritik.
Der Landkreis verweist dabei auf den Landesentwicklungsplan Hessen, der für neue Höchstspannungsfreileitungen einen Abstand von 400 Metern zur Wohnbebauung vorsieht. Nach Auffassung der Kreisverwaltung handelt es sich dabei keineswegs um eine unverbindliche Orientierung, sondern um eine gewichtige landesplanerische Vorgabe. Warnecke erinnert in diesem Zusammenhang an den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dort habe das Bundesverwaltungsgericht den im Landesentwicklungsplan verankerten Schutz der Kernnacht ausdrücklich als maßgeblichen Planungsgrundsatz bestätigt. Das daraus resultierende Nachtflugverbot habe gezeigt, dass solche Vorgaben rechtlich Bestand haben können. Aus Sicht des Landrats müsse deshalb auch bei der Planung der Stromtrasse dem festgelegten Vorsorgeabstand ein entsprechendes Gewicht beigemessen werden. Die Schutzinteressen der Bevölkerung dürften nicht hinter wirtschaftlichen oder planerischen Erwägungen zurücktreten.
Zusätzliche Brisanz erhält die Diskussion durch die unmittelbare Nähe einer Kindertagesstätte zur geplanten Trasse. Nach Angaben des Landkreises wird dieser Bereich sowohl in den Planunterlagen als auch im Prüfbericht des TÜV Süd als sogenannter Minimierungsbereich ausgewiesen. Umso weniger nachvollziehbar sei es, dass vorhandene Möglichkeiten zur Verringerung möglicher Belastungen offenbar nicht konsequent ausgeschöpft würden.
Für Verärgerung sorgt zudem eine Entwicklung, die der Landkreis bereits seit längerer Zeit beobachtet. In einer früheren Phase des Planungsverfahrens habe TenneT noch Bereitschaft signalisiert, für den Bereich Mecklar eine Erdverkabelung zu prüfen. Von dieser Offenheit sei inzwischen nichts mehr zu erkennen. „Bei uns entsteht zunehmend der Eindruck, dass technische und finanzielle Möglichkeiten zur Optimierung der Trasse lieber südlich unseres Landkreises eingesetzt werden, während die Menschen in Mecklar mit einer unzureichenden Lösung leben sollen“, sagt Warnecke. Es dürfe jedoch nicht davon abhängen, auf welcher Seite einer Kreisgrenze Menschen lebten, wie ernst ihr Schutz genommen werde. Eine solche Ungleichbehandlung werde der Landkreis nicht akzeptieren.
Dabei stellt die Kreisverwaltung ausdrücklich klar, dass sie den notwendigen Ausbau der Stromnetze grundsätzlich unterstützt. Gerade deshalb sei das Vorgehen des Vorhabenträgers aus ihrer Sicht nur schwer nachvollziehbar. Akzeptanz für ein Infrastrukturprojekt dieser Größenordnung entstehe nicht dadurch, berechtigte Einwände zu übergehen. Vielmehr brauche es transparente Planungen, nachvollziehbare Entscheidungen und die ernsthafte Suche nach tragfähigen Kompromissen. Wer den Menschen die Belastungen einer neuen Höchstspannungsleitung zumute, müsse zugleich alle technisch realisierbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Belastungen so gering wie möglich zu halten, betont Warnecke.
Mit seiner Stellungnahme richtet der Landkreis den Blick nun auf die Bundesnetzagentur. Sie solle die vorgebrachten Einwände im laufenden Verfahren nicht lediglich zur Kenntnis nehmen, sondern ihnen das notwendige Gewicht verleihen. Insbesondere fordert der Landkreis eine erneute und nachvollziehbare Prüfung der Trassenführung im Bereich Mecklar, der Abstände zur Wohnbebauung sowie der Möglichkeiten einer Erdverkabelung. „Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur Tennet mit dieser mangelhaften Kompromisssuche nicht durchkommen lässt“, erklärt Warnecke. Eine Planung, die Mecklar in dieser Form belaste und gleichzeitig naheliegende Alternativen nicht überzeugend prüfe, könne aus Sicht des Landkreises keinen Bestand haben. +++
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