Hinz: Deckelung der Miete soll Wohnungsmarkt in Ballungsräumen entspannen

Wiesbaden. „Bürgerinnen und Bürger mit normalen Einkommen sollen wieder angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden können. Die Mietpreisbremse wird helfen, hier wieder für ein faires Angebot zu sorgen“, sagte die für Stadtentwicklung zuständige Ministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Das Kabinett hat gestern der so genannten Mietenbegrenzungsverordnung zugestimmt. In sechzehn hessischen Gemeinden und kreisfreien Städten darf die Miete in Zukunft bei einer Neuvermietung nur noch maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Nach den bundesrechtlichen Vorschriften gilt dies allerdings nicht für Neubauwohnungen und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung oder Sanierung.

Die Mietenbegrenzungsverordnung ist ein weiterer Baustein für den Mieterschutz in Hessen. Die Landesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr eine Kappungsgrenze für Preissteigerungen bei bestehenden Mietverhältnissen eingeführt. „Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen weiteren Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum um. Das ist wichtig: Denn die Knappheit auf dem hessischen Wohnungsmarkt, vor allem im Ballungsraum Rhein-Main und in den größeren Städten und Gemeinden, betrifft zunehmend auch Haushalte mit mittleren Einkommen. Das Land möchte nicht zulassen, dass Familien es sich künftig nicht mehr leisten können, in den hessischen Großstädten zu wohnen“, betonte Ministerin Hinz. Gerade für diese Gruppen hat das Land daher auch ein eigenes Förderprogramm zur Schaffung zusätzlichen Wohnraumes aufgelegt. „Wir nutzen in Hessen alle zur Verfügung stehenden Instrumente um für eine Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum zu sorgen“, bekräftigte die Ministerin.

Die Mietpreisbremse wird nicht flächendeckend eingeführt. Anhand mehrerer Faktoren musste in den einzelnen Kommunen belegt werden, dass die Lage am Wohnungsmarkt angespannt ist. Nur dann ist die Deckelung eines Mietpreises bei der Wiedervermietung zulässig. In die Verordnung konnten daher nur die folgenden sechzehn Städte aufgenommen werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und eine Aufnahme in die Verordnung für erforderlich halten: Bad Homburg vor der Höhe (außer Ober-Erlenbach), Darmstadt (außer Arheilgen, Eberstadt und Kranichstein), Dreieich, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main (außer Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach), Griesheim, Hattersheim am Main, Kassel (außer Wolfsanger/ Hasenecke), Kronberg im Taunus, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden (außer Igstadt, Medenbach und Naurod).

Die Auswahl der Gemeinden erfolgte aufgrund eines Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt in Darmstadt im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden. Die Mietpreisbremse gilt ab dem Folgetag der Verkündung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. Damit ist innerhalb der nächsten zwei Wochen zu rechnen. +++ fuldainfo

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09:02 13.11.2024

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