Die Auseinandersetzung um die Johannes-Dyba-Allee ist in Fulda zu einer grundsätzlichen Debatte über öffentliche Ehrungen und den Umgang mit der Vergangenheit geworden. Nach dem Abschlussbericht „Nur mit Mut“ über den Missbrauch im Bistum Fulda stellt sich für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Frage, ob der Name des früheren Fuldaer Bischofs Johannes Dyba noch auf einem Straßenschild stehen sollte. Dabei geht es aus Sicht der Grünen nicht allein um die Bewertung einer historischen Persönlichkeit, sondern um die Verantwortung, die mit dem Amt eines Bischofs bereits zu jener Zeit verbunden gewesen sei.
Die ehemalige Kastanienallee war unmittelbar nach dem Tod von Johannes Dyba im Jahr 2000 nach ihm benannt worden. Für die Grünen fällt die Bewertung inzwischen eindeutig aus. Nach allem, was heute bekannt sei, verbiete es sich, Dyba weiterhin durch einen Straßennamen zu ehren. Die Fraktion hat sich nach eigenen Angaben in mehreren Gesprächsrunden mit dieser Frage beschäftigt. Neben Beratungen innerhalb der Fraktion und in den zuständigen Ausschüssen gab es Gespräche mit Bischof Dr. Michael Gerber und einem Mitglied des Betroffenenbeirats. Auch das Votum des Bistums und dessen Begründung wurden zur Kenntnis genommen. Hinzu kam der Bericht von Stephan Auth aus dem Betroffenenbeirat.
Eine zentrale Aussage fiel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. August. „Jesus hätte sich auf die Seite der Verletzten gestellt“, sagte Auth. Die Grünen folgen damit der Argumentation des Betroffenenbeirats, der sein einstimmiges Votum für eine Umbenennung an den Pflichten festmacht, die ein Bischof bereits damals zu erfüllen hatte. Entscheidend sei deshalb nicht allein, wie heutige Generationen die damaligen Vorgänge beurteilen. Maßgeblich sei vielmehr, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten bereits zu jener Zeit mit dem Amt verbunden gewesen seien.
Bischof Dyba sei strafrechtlich nicht belangbar, räumen die Grünen ein. Dennoch werfen sie ihm politisch und moralisch Pflichtverletzungen vor. Im Mittelpunkt stehen aus Sicht der Fraktion seine Leitungsverantwortung, die Aufklärung von Missbrauchsfällen, der Schutz Minderjähriger und die Pflichten gegenüber den Betroffenen. Der zentrale Vorwurf lautet, dass unter Dybas Leitung der Schutz der Institution Kirche höher gewichtet worden sei als der Schutz der Betroffenen. Das Bistum habe sich deshalb für eine Strategie der Vertuschung entschieden.
Den Betroffenen und ihren Angehörigen habe es an Respekt, Hilfe und Empathie gefehlt, argumentieren die Grünen. Nach ihrer Darstellung habe sich dieser Umgang letztlich auch auf die Täter erstreckt. Statt ihnen psychologische und medizinische Hilfe anzubieten, seien Täter versetzt worden. Die Folgen dieser Strategie reichten bis in die Gegenwart.
Die Grünen wollen die Untersuchung allerdings nicht auf Johannes Dyba beschränkt wissen. Sie stellen ausdrücklich die Frage, ob auch das Verhalten weiterer Fuldaer Bischöfe untersucht werden müsse. Genannt werden Bolte, Schick und Kapp. Die bisherigen Ergebnisse des Untersuchungsberichts deuteten nach Einschätzung der Fraktion darauf hin, dass eine solche Prüfung möglicherweise angebracht sei. Sollten sich dabei vergleichbare Erkenntnisse ergeben, könnte sich auch bei weiteren Straßen und Plätzen die Frage nach einer Umbenennung stellen.
Politisch hat die Debatte inzwischen eine konkrete Wendung genommen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung zunächst gegen eine Umbenennung der Johannes-Dyba-Allee ausgesprochen. Die CDU stimmte geschlossen für den Erhalt des Namens. SPD, Grüne, Volt und FDP/FWG/FGG votierten dagegen und damit für die Umbenennung. Die AfD enthielt sich. Damit scheiterte der SPD-Antrag im Ausschuss.
Endgültig entschieden ist die Frage damit jedoch nicht. Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung soll am 7. September 2026 über die Umbenennung beraten und entscheiden. Der politische Streit dürfte damit in seine entscheidende Phase treten. Die AfD hat darüber hinaus ein Vertreterbegehren angestoßen und möchte die Frage, ob die Johannes-Dyba-Allee wieder Kastanienallee heißen soll, den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorlegen.
Die Debatte reicht zugleich weiter zurück. Bereits im August 2025 hatte die SPD/Volt-Fraktion beantragt, die Johannes-Dyba-Allee wieder Kastanienallee zu nennen. Zugleich sollte geprüft werden, wie mit dem Eduard-Schick-Platz und der Adolf-Bolte-Straße umzugehen ist. Im weiteren Verlauf wurde das Thema erneut aufgegriffen und durch einen weiteren SPD-Antrag ergänzt. Damit geht es inzwischen nicht mehr nur um eine einzelne Straße, sondern um die Frage, nach welchen Maßstäben Fulda Personen im öffentlichen Raum dauerhaft ehrt.
Gerade diesen Umgang wollen die Grünen verändern. Auch künftig sollen verstorbene Fuldaerinnen und Fuldaer mit Straßennamen gewürdigt werden können. Die Entscheidungen sollten nach Auffassung der Fraktion jedoch kritischer und transparenter getroffen werden. Die Grünen schlagen deshalb vor, zwischen dem Tod einer Person und der Benennung einer Straße künftig mindestens fünf Jahre verstreichen zu lassen.
Auch die Öffentlichkeit soll nach ihrem Willen stärker beteiligt werden. Die Diskussion über eine Straßenbenennung solle zunächst in der Stadtverordnetenversammlung geführt werden. Der Magistrat müsse der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Vorschläge unterbreiten. Dahinter steht die Frage, welche Art von Leistung oder Bedeutung mit einer solchen Ehrung tatsächlich gewürdigt werden soll: das ausgeübte Amt, historische Taten oder die Person selbst.
Eine Straßenbenennung ist dabei mehr als eine praktische Bezeichnung für einen Ort. Sie ist eine dauerhafte öffentliche Ehrung. Mit einem Straßennamen entscheidet eine Stadt auch darüber, welche Personen und welches Wirken über Generationen hinweg im Stadtbild präsent bleiben. Gerade deshalb erhält die Frage nach der Johannes-Dyba-Allee durch die Ergebnisse der Missbrauchsaufarbeitung ein besonderes Gewicht.
Für die Grünen ist die Forderung nach einer Umbenennung deshalb nicht lediglich ein Streit über ein Straßenschild. Sie verstehen sie als Konsequenz aus den Erkenntnissen des Abschlussberichts „Nur mit Mut“ und als Anlass, den Umgang mit öffentlichen Ehrungen grundsätzlich zu überprüfen. Nicht allein die Bedeutung eines Amtes zu Lebzeiten müsse dabei betrachtet werden, sondern auch die Verantwortung, die mit diesem Amt verbunden war, und die Frage, ob dieser Verantwortung tatsächlich entsprochen wurde.
Noch ist die Entscheidung offen. Der Ausschuss hat sich für den Erhalt des Namens ausgesprochen, doch die letzte Entscheidung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung. Am 7. September wird sich damit zeigen, ob die Johannes-Dyba-Allee ihren Namen behält oder ob Fulda an dieser Stelle einen sichtbaren Schlussstrich unter eine Ehrung zieht, deren Bedeutung durch die Erkenntnisse der Missbrauchsaufarbeitung grundlegend infrage gestellt worden ist. +++

Hinterlasse jetzt einen Kommentar