Hessischer Handel einigt sich im Tarifstreit auf fünf Prozent mehr Lohn

Im Tarifstreit im hessischen Handel ist nach sechs Verhandlungsrunden eine Einigung erzielt worden. Gewerkschaft und Arbeitgeberseite verständigten sich bei den heutigen Verhandlungen auf einen Kompromiss, der über eine Laufzeit von 25 Monaten eine Gesamterhöhung der tariflichen Entgelte um fünf Prozent vorsieht. Nach drei Nullmonaten steigen die Entgelte zum 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent und zum 1. April 2027 um weitere 2,0 Prozent.

„Die Verhandlungen waren nicht einfach – der hessische Handel kämpft nun seit Jahren mit strukturellen Herausforderungen und befindet sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. In einer solchen Situation einen Kompromiss zu finden, heißt, Verständnis für die Position der anderen Seite aufzubringen und gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden. Das haben wir nun geschafft“, betont Nico Lehm, Vorsitzender der Tarifkommission in Hessen.

Der Abschluss garantiert zugleich die wichtige Friedenspflicht und damit Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre. Eine Verbesserung der Konsumstimmung sei weiterhin nicht in Sicht, so Lehm. Gerade deshalb sei es wichtig, dass der hessische Handel durch den Abschluss Planungssicherheit erhalte, um gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Fortbestand der Betriebe zu sichern.

Der in Frankfurt geschlossene Tarifvertrag sieht auch konkrete Veränderungen bei den unteren Lohngruppen vor. Über die gesamte Laufzeit von 25 Monaten ergibt sich eine Gesamterhöhung von fünf Prozent. Der tarifliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Juli 2026 14,20 Euro. Zum 1. April 2027 steigt er auf 14,90 Euro pro Stunde.

Auch die Ausbildungsvergütung wird überproportional angehoben. Damit soll insbesondere die Fachkräftesicherung unterstützt werden. Darüber hinaus verständigten sich die Tarifparteien darauf, die Entgeltumwandlung für ein Dienstfahrrad künftig auch in Betrieben ohne Betriebsrat zu ermöglichen. Bislang war diese Möglichkeit auf Betriebe mit Betriebsrat beschränkt.

„Mit dem tariflichen Mindestlohn stärken wir gezielt die unteren Lohngruppen und damit die Einkommen der Beschäftigten, die von steigenden Lebenshaltungskosten besonders betroffen sind. Gleichzeitig schaffen wir damit verlässliche und faire Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber“, betont Nils Julian Gerber, Tarifgeschäftsführer des Handelsverbands Hessen.

Mit der Einigung in Hessen ist zugleich eine Entwicklung angestoßen, die über das Bundesland hinausreichen dürfte. Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Wochen weitere Tarifabschlüsse für den bundesweiten Einzelhandel zustande kommen. +++


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