Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung erneut verschärft und weitere Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. „Die Lage bleibt leider weiterhin ernst und wir erhöhen das Schutzniveau. Die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch, die Kliniken sind an den Grenzen ihrer Kapazitäten und die Omikron-Variante des Virus stellt uns alle vor weitere Herausforderungen. Aufgrund der hohen Auslastung der Intensivstationen wurden in Hessen bereits weitgehende Schutzmaßnahmen getroffen. Insbesondere haben wir in vielen Bereichen die 2G-Regel eingeführt, um das Risiko von Infektionen zu reduzieren und besonders vulnerable Gruppen vor schweren Erkrankungen zu schützen“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose.
„Die hohen Ansteckungszahlen und die zu erwartenden weiteren Fälle in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen machen jedoch weitere Schritte notwendig. Wenn wir nicht gegensteuern, droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheitssystems. Deshalb hat der Hessische Landtag einen Beschluss gefasst, der es ermöglicht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 in Hessen besteht. Auf dieser Grundlage haben wir unsere aktuelle Verordnung angepasst, um für die kommenden Wochen gerüstet zu sein“, so der Regierungschef.
„Aktuell sind besonders im südhessischen Krankenhaus-Versorgungsgebiet 6 rund um Darmstadt die Kliniken sehr stark belastet. Da ein weiterer Anstieg der Zahlen im Wochenverlauf zu erwarten ist, steuern wir jetzt entgegen und schaffen Entlastung“, so Gesundheitsminister Klose. Von heute an würden deshalb voraussichtlich 15 Patientinnen und Patienten in weniger belastete Versorgungsgebiete verlegt. „So sorgen wir für gute Versorgungsmöglichkeiten für alle Patientinnen und Patienten. Dieses Vorgehen beweist einmal mehr die Stärke unserer Prognose- und Steuerungsinstrumente wie des Planstabs Stationär, der die Lage permanent analysiert“, so Kai Klose weiter.
Der Hessische Landtag hatte – angesichts der hohen Infektionszahlen – in seiner Sitzung am 7. Dezember festgestellt, dass § 28a Abs. 1 bis 6 des Bundesinfektionsschutzgesetzes grundsätzlich anwendbar ist. Dadurch werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie möglich. +++ pm