Das hessische Innenministerium hat den Verein „Palästina e.V.“ verboten. Nach Angaben des Ministeriums richten sich Zweck und Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Dem Verbot war ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vorausgegangen, das auch die am Dienstag stattfindenden Durchsuchungen zum Gegenstand hatte. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel folgte dabei der Auffassung des Innenministeriums, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Vereinsverbot bestehen.
Zur Umsetzung des Verbots und zur Sicherstellung möglicher weiterer Beweismittel finden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in fünf Objekten in Hessen sowie einem weiteren Objekt in Baden-Württemberg statt. An den Maßnahmen in Hessen sind nach Angaben des Innenministeriums 35 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt, des Hessischen Präsidiums für Einsatz und des Hessischen Landeskriminalamtes beteiligt.
Innenminister Roman Poseck bezeichnete das Vereinsverbot als klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus. Der Verein habe mit seiner antisemitischen Propaganda die Grenzen zulässiger politischer Meinungsäußerung überschritten. Seine Tätigkeit sei darauf gerichtet gewesen, antisemitische Feindbilder zu verbreiten, gesellschaftliche Spannungen zu vertiefen und den Gedanken der Völkerverständigung nachhaltig zu beeinträchtigen.
Der Schutz jüdischen Lebens und der entschlossene Kampf gegen jede Form des Antisemitismus hätten höchste Priorität, erklärte Poseck. Er verwies dabei auf die Entwicklung antisemitischer Straftaten in Hessen. Deren Zahl sei im Jahr 2025 erneut gestiegen, von 357 Fällen im Jahr 2024 auf 374 Fälle. Auch die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen, RIAS Hessen, habe mit 1.099 Vorfällen im vergangenen Jahr einen neuen Höchstwert registriert. Vereine wie „Palästina e.V.“ trügen nach Auffassung des Innenministers mit ihrem Judenhass zu dieser besorgniserregenden Entwicklung bei.
Wer Hass gegen Jüdinnen und Juden verbreite oder das Existenzrecht Israels in Abrede stelle, greife zugleich fundamentale Werte der freiheitlichen Demokratie an, sagte Poseck. Mit dem Vereinsverbot sei Hessen dem Antisemitismus entschlossen entgegengetreten. Die Sicherheit jüdischen Lebens in Hessen sei nicht verhandelbar. Die hessischen Sicherheitsbehörden würden bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz jüdischer Bürgerinnen und Bürger ergreifen, unter anderem durch Videoüberwachung. Auch künftig werde das Land mit aller Konsequenz gegen antisemitische, extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgehen.
Den Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz und den Ermittlern des Landeskriminalamtes dankte Poseck ausdrücklich. Durch deren sorgfältige, ausdauernde und professionelle Arbeit seien die erforderlichen Erkenntnisse gewonnen und die vereinsrechtlichen Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt worden. Mit dem Verbot sei der Rechtsstaat konsequent durchgesetzt worden, erklärte der Innenminister.
Dem Vereinsverbot waren umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen vorausgegangen. Bereits am 22. Januar 2025 hatten Durchsuchungen bei Vereinsvorständen und führenden Mitgliedern des „Palästina e.V.“ stattgefunden. Im anschließenden vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden nach Angaben des Innenministeriums die tatsächlichen Aktivitäten, öffentliche Äußerungen und Veranstaltungen des Vereins umfassend ausgewertet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse hätten bestätigt, dass der Verein über einen längeren Zeitraum antisemitische Positionen verbreitet, das Existenzrecht des Staates Israel bestritten und entsprechende Propaganda in die Öffentlichkeit getragen habe. Veranstaltungen und Veröffentlichungen des Vereins hätten wiederholt dazu gedient, antisemitische Ressentiments zu schüren und israelfeindliche Narrative zu verbreiten.
„Palästina e.V.“ war am 22. Januar 2022 gegründet worden. Nach Darstellung des Innenministeriums verfolgte der Verein seit seiner Gründung israelfeindliche Ziele und verbreitete antisemitische Propaganda. Insbesondere nach dem Angriff der terroristischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sei der Verein verstärkt öffentlich in Erscheinung getreten und habe den Terrorangriff ausdrücklich befürwortet. Daran habe auch eine vom Verein am 16. November 2024 über soziale Medien verkündete angebliche Selbstauflösung nichts geändert. Tatsächlich habe der Verein seine Aktivitäten fortgesetzt und seine antisemitische Propaganda weiter verbreitet.
Als erklärtes Ziel des Vereins nennt das Innenministerium die „Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer“. Die Satzung bestimme zudem, mit „allen Formen des palästinensischen Widerstandes solidarisch“ zu sein. Nach Auffassung des Innenministeriums schließe dies auch den bewaffneten Kampf der Terrororganisation Hamas gegen Israel ein. Ein führendes Vereinsmitglied habe die Taten der Hamas als „eine gelungene Widerstandsaktion“ bezeichnet und erklärt: „Es gibt keinen Terror der HAMAS. Es gibt auch keinen Terror der PFLP (Popular Front for the Liberation of Palestine). Bewaffneter Widerstand ist kein Terror“.
Auch weitere Äußerungen von Mitgliedern hätten nach Darstellung des Innenministeriums das antiisraelische und antisemitische Weltbild des Vereins verdeutlicht. Dazu gehörten Aussagen wie „Palästina darf sich wehren auch mit Steinen und Gewehren“ oder „Palästina hat gezeigt, dass es sich selbst befreien kann, es hat sein Gefängnis gesprengt – jetzt ist unsere Aufgabe, an der Seite unserer Geschwister zu stehen und ihren Kampf auf die Straßen zu bringen“.
Durch die Unterstützung des bewaffneten Kampfes gegen den Staat Israel, die Verwendung antisemitischer Narrative und die Negierung des Existenzrechts des Staates Israel richtet sich der Verein nach Auffassung des Innenministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Damit seien die Verbotsgründe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 und 3 des Vereinsgesetzes erfüllt.
Das Vereinsverbot sei das Ergebnis einer sorgfältigen und rechtsstaatlichen Prüfung, erklärte das Innenministerium. Das Vereinsrecht ermögliche es, Organisationen entgegenzutreten, die ihre Strukturen gezielt für verfassungsfeindliche oder den Gedanken der Völkerverständigung verletzende Zwecke missbrauchten. Mit dem Verbot werden die Vereinsstrukturen aufgelöst und das Vereinsvermögen beschlagnahmt. +++

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