Hessen beschließt Maskenpflicht

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Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagabend die Entscheidung.

Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier. Der Ministerpräsident bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisher gezeigtes umsichtiges Verhalten „Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten Bouffier und Sozialminister Kai Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“ Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden. +++


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2 Kommentare

  1. So langsam wird es etwas affig. Maskenschutz, man wird gezwungen versiffte Einkaufswagen vor sich herzuschieben und einiges mehr. Das ganze rund fünf Wochen nach dem Lookdown. Das einzige was schütz, ist ein Mensch mit Verstand und dem nötigen benehmen - das auch außerhalb von Corona gelten sollten. Diejenigen, die es nicht können, kann man in Quarantäne schicken. Die ersten Maßnahmen ok. Aber nach fünf Wochen sollte man bessere Lösungen in der Tasche haben.

  2. Was denn noch?
    Erst hieß es das bringt nichts, dann hieß es na ja und jetzt Pflicht. Ich habe das Gefühl man will jetzt mal zeigen wo der Bartel den Most holt. Wer hier die Macht hat und wie viel sich der dumme deutsche Michel noch gefallen lässt. Ich bin mal gespannt was der dumme Deutsche macht. wenn man von ihm verlangt Hasenohren zu tragen. Ich wette da gibt's einige die fangen jetzt noch an welche zu nähen. Und jetzt wende ich mich ab und weine bitterlich.

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