Hessen baut zweites Childhood-Haus in Nordhessen

Claus: Datenschutz darf nicht weiter Täter schützen

Nach dem Erfolg des ersten Childhood-Hauses in Frankfurt plant die Hessische Landesregierung eine weitere Einrichtung dieser Art in Nordhessen. Das kündigte Familienministerin Diana Stolz (CDU) am Dienstag im Landtag an.

Childhood-Häuser bieten jungen Opfern und Zeugen von Gewalt umfassende Hilfe unter einem Dach. Jugendamt, Justiz, Polizei, Medizin und Psychologie arbeiten Hand in Hand, um den Kindern wiederholte Befragungen zu ersparen und eine traumasensible Betreuung zu gewährleisten.

Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden im Frankfurter Childhood-Haus 400 Kinder betreut. „Das Konzept hat mich beeindruckt und überzeugt“, so Stolz.

Ines Claus, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, betonte die immense Bedeutung des Kinderschutzes: „Der Schutz des Kindes hat immer oberste Priorität!“ Sie verwies auf die verpflichtenden U-Untersuchungen, Kinderschutzambulanzen und den Kampf gegen sexualisierte Gewalt als zentrale Handlungsfelder.

Claus begrüßte die kürzlich erfolgte Zustimmung des Bundesrats zum hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen. „Datenschutz darf nicht weiter Täter schützen“, so Claus. Die Speicherung sei ein wichtiges Instrument zur Identifizierung und Verfolgung von Tätern.

Die Zerschlagung von Kinderpornografie-Netzwerken wie „Boystown“ und „Elysium“ zeige die Wichtigkeit konsequenter Strafverfolgung. „Wir werden weiterhin nicht nachlassen, den Schutz der Jüngsten und Schwächsten in den Mittelpunkt unserer Politik zu stellen“, bekräftigte Claus. +++

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