Angesichts der aktuellen Entwicklungen der Infektionszahlen und des steigenden Inzidenzwertes im Landkreis Fulda hat das Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda aus Fürsorge gegenüber den Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern die Besuchsregelung geändert. Ab Sonntag, 13. Dezember 2020 gilt folgende Besuchsregelung für Patientenbesuche im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda: Bis auf Weiteres darf jeder Patient einmal pro Woche während des stationären Aufenthalts für jeweils eine Stunde von einer festgelegten, symptomfreien Person besucht werden zu den geltenden Besuchszeiten der Klinik. Diese Bezugsperson darf nicht erkältet sein oder grippeähnliche Beschwerden aufweisen (wie Husten, Schnupfen, Fieber, Hals-, Kopf-, Gliederschmerzen oder Atembeschwerden) und muss symptomfrei sein. Die Besuchsregel gilt für alle Fachbereiche des Krankenhauses. Die bisherigen Sonderregelungen in palliativen oder begründeten medizinischen Fällen und nach vorheriger Absprache mit den Stationen, bleiben weiterhin möglich, beispielsweise in der Geburtshilfe oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Besuch ist während den festgelegten Besuchszeiten möglich: Montag bis Sonntag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, der letzte Einlass ist um 17:00 Uhr. Für die Geburtshilfe gilt, dass eine festgelegte, symptomfreie Person die Schwangere während der Geburt begleiten und auch nach der Entbindung täglich besuchen darf bzw. im Familienzimmer untergebracht werden kann. Detaillierte Informationen zum Besuch im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda unter www.herz-jesu-kran-kenhaus.de. +++ pm
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