Hersfeld-Rotenburg: Tobias Knoch ist neuer Bezirksschornsteinfeger

Staffelstabübergabe in Kehrbezirk zwei

Wolfgang Boeckhoff (vorne links) übergibt den Staffelstab an Tobias Knoch (vorne rechts). Es gratulieren Landrat Torsten Warnecke, Bernd Feiler vom Fachdienst Organisation/Personal, Bodo Schott vom Fachdienst Bauordnung (hintere Reihe von links) und Jürgen Schmidt (vorne in der Mitte), Kreisobmann der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Einer geht, der andere kommt: Bei den Schornsteinfegern im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gab es zum Jahresbeginn einen Wechsel. Wolfgang Boeckhoff ist nach jahrelanger Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in den Ruhestand gegangen. Seinen Kehrbezirk zwei, der Ortsteile von Schenklengsfeld, Friedewald, Eiterfeld, Hauneck und Hohenroda umfasst, übernimmt ab sofort Tobias Knoch. Bei einer Feierstunde im Landratsamt sagte Landrat Torsten Warnecke: „Ihre zuverlässige und pflichtbewusste Arbeit in den vergangenen Jahren war ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger im Kehrbezirk zwei. Ich bin mir sicher, dass Tobias Knoch als erfahrener Schornsteinfeger die Nachfolge gut ausfüllen und die Arbeit auf hohem Niveau weiterführen kann.“

Staffelstabübergabe im Landratsamt

Wolfgang Boeckhoff legte nach seiner Ausbildung 1982 die Meisterprüfung im Schornsteinfegerwesen ab. Zunächst war er im Landkreis Kassel als Bezirksschornsteinfeger tätig. 2003 übernahm er im Landkreis Hersfeld-Rotenburg erst den Kehrbezirk sieben, seit 2012 war er bis zu seinem Ruhestand Ende Dezember für den Kehrbezirk zwei zuständig. Den Staffelstab hat er jetzt an Tobias Knoch aus Oberaula-Wahlshausen übergeben. Der 47-Jährige machte ab 1993 seine Ausbildung zum Schornsteinfeger, 2006 folgte die Ausbildung zum Schornsteinfegermeister. Als Schornsteinfegergeselle war er in verschiedenen Kehrbezirken, zuletzt im Schwalm-Eder-Kreis angestellt.

Dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind insgesamt 17 Kehrbezirke zugewiesen, in denen jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt ist. Dafür ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Die Kreisverwaltung ist die zuständige untere Aufsichtsbehörde und dabei auch für angrenzende Ortschaften aus dem Landkreis Fulda und dem Schwalm-Eder-Kreis verantwortlich. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist nach dem Schornsteinfegerrecht auf sieben Jahre befristet.  +++