Heizungstausch kostet Kommunen acht Milliarden Euro

Die jährlichen Mehrkosten beziffert der Verband auf 400 Millionen Euro

Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) betragen die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel entstehenden Investitionskosten für die Kommunen mindestens acht Milliarden Euro. Insgesamt 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden; um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro, teilte der DStGB der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit.

Um das stemmen zu können, müssten die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft „umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „NOZ“. Er kritisierte, die Kommunen seien von Förderungen, die Wirtschaftsminister Robert Habeck in Aussicht gestellt hat, bislang ausgeklammert. Von den rund 180.000 kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Krankenhäusern oder Sporthallen wird der Großteil noch mit Öl oder Gas geheizt. Laut GEG sollen auch in ihnen ab kommendem Jahr keine Heizungen mehr eingebaut werden, die nicht mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch bei Neubauten werden bislang in vier von zehn Fällen noch fossil betriebene Heizungen eingebaut, was von 2024 an verboten werden soll. Kommt das Gesetz wie von der Ampel gewollt, müssten jährlich 7.000 Heizungsanlagen auf Erneuerbare umgerüstet oder neu eingebaut werden, teilte der DStGB mit.

Die jährlichen Mehrkosten bezifferte der Verband auf 400 Millionen Euro. Zwar sei davon auszugehen, dass sich die Kosten über die Betriebszeiten amortisieren. „Aber der jährliche Investitionsbedarf ist enorm“, sagte Landsberg. Hinzu kämen in zahllosen Fällen noch teure energetische Sanierungen, weil fast 60 Prozent der Gebäude 45 Jahre oder älter seien. Die Kommunen werfen Wirtschaftsminister Habeck vor, teure Heizungsaustausche zu erzwingen, bevor Klarheit über mögliche Alternativen wie zum Beispiel den Anschluss an Wärmenetze herrsche. Denn der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung liege noch nicht vor. „Hier wird der zweite Schritt vor dem ersten verlangt“, sagte Landsberg der „NOZ“. Dabei sei es „unerlässlich“, den Heizungsaustausch und die Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung miteinander abzustimmen. +++