Heil für Arbeitszwang für Flüchtlinge „im Einzelfall“

Heil hält die Wirkung einer "Arbeitspflicht" aber für begrenzt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kann sich unter bestimmten Bedingungen einen Arbeitszwang für Asylbewerber vorstellen. „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht“, sagte Heil der „Bild“. „Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“

Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen hat gerade als erster Landkreis in Deutschland die Maßnahme beschlossen. Heil hält die Wirkung einer „Arbeitspflicht“ aber für begrenzt. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen“, sagte der Arbeitsminister. Sein Ziel sei es deshalb, anerkannte Flüchtlinge „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“. Ohne Einschränkungen begrüßte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann die Maßnahme. „Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen“, sagte Linnemann der Zeitung. „Das gilt nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber.“ Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht. Einen Arbeitszwang hatte zuerst die AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht. Im Oktober letzten Jahres hatte sie vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten.

Audretsch gegen Arbeitszwang für Asylbewerber

Die Grünen im Bundestag haben das Vorgehen des Landrates Christian Herrgott (CDU) im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis kritisiert, der Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichten will. „Menschen den Zugang zu regulärer Arbeit zu erschweren und sie gleichzeitig planwirtschaftlich in Hilfsjobs zu parken schadet allen, Unternehmen, geflüchteten Menschen und der Gesellschaft insgesamt“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Viele Geflüchtete können und wollen arbeiten“, ergänzte der Grünen-Politiker. Viele Unternehmen suchten händeringend Arbeitskräfte und es seien wichtige Fortschritte bei der Abschaffung von Arbeitsverboten gemacht worden. Jetzt gehe es um die Umsetzung vor Ort, so Audretsch. „Menschen in Arbeit zu vermitteln, muss hohe Priorität haben, darauf sollten sich alle vor Ort konzentrieren.“ Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht. Einen Arbeitszwang hatte zuerst die AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht. Im Oktober letzten Jahres hatte sie vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten. Ähnliche Vorschläge kamen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Thüringens FDP-Vorsitzenden Thomas Kemmerich. +++