Hebesatz für Grundsteuer A und B in Tann soll von 390 auf 650 Punkte steigen

Stadttor Tann

Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Stadt Tann (Rhön) sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 390 v. H. auf 650 v. H. ab dem Jahr 2023 angehoben werden. Die Verabschiedung ist in der Stadtverordnetensitzung am 10.02.2023 geplant. „Es ist von langer Hand geplant, die Tanner Bürgerschaft mit einem massiven Griff in den Geldbeutel durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu überrumpeln“, ist sich Andrea Willing, Stadtverordnete in Tann (Rhön), sicher.

Sogar ein frist- und formgerechter Antrag von ihr zur Stadtverordnetensitzung wurde nicht auf die Tagesordnung genommen, um keine öffentliche Ausschusssitzung durchführen zu müssen. Haben der Bürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteher etwas zu verbergen? Der Entwurf des Haushaltes liegt der Stadtverordnetenversammlung noch nicht vor, die in der Geschäftsordnung festgelegten Fristen wurden missachtet und die sonst üblichen öffentlichen Bekanntmachungen im Tanner Stadtanzeiger unterblieben. „Eine Aushöhlung der Demokratie ist mit mir nicht zu machen. Unterstützt werde ich von weiteren ehrenamtlichen Mandatsträgern. Ich werde in der Sitzung beantragen, den Beschluss auf die nächste Sitzung am 31.03.2023 zu verschieben.“

Nach Durchsicht des Haushaltes sowie der Stellungnahmen der Ortsbeiräte ist in den öffentlichen Ausschusssitzungen eine Beratung nötig. Ob der vorgeschlagene Hebesatz tatsächlich zum Tragen kommt, muss dann entschieden werden. Anfang März ist ein Beratungsgespräch zur Tanner Haushaltspolitik mit dem kommunalen Beratungszentrum des Hessischen Innenministeriums vorgesehen. Das sollte auf jeden Fall abgewartet werden. Abschließend erklärt Willing, ist es die Aufgabe des Magistrates, insbesondere die des Bürgermeisters, einen ausgeglichenen Haushalt zum Ende des Kalenderjahres einzubringen. Ein Grundstückskauf im sechsstelligen Bereich hat hierzu sicher nicht beigetragen. Das hohe Defizit und der Zeitdruck sind hausgemacht. +++

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