Hartz-IV-Strafen in Höhe von 175 Millionen Euro im Jahr 2016 verhängt

Jedem dritten Widerspruch gegen Hartz-IV-Sanktionen wird in Gänze stattgegeben

Sozialleistung, Hartz

Berlin. Die Job-Center haben im vergangenen Jahr in 939.000 Fällen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher im Gesamtumfang von knapp 175 Millionen Euro verhängt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ vorliegt. „Von den rund 51.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde knapp 18.000 oder 35 Prozent stattgegeben und knapp 900 oder zwei Prozent teilweise stattgegeben“, heißt es in dem Papier.

„Jedem dritten Widerspruch gegen Hartz-IV-Sanktionen wird in Gänze stattgegeben, konkret sind es 35 Prozent“, sagte Linken-Chefin Katja Kipping. „Das heißt, diese Sanktionen wurden selbst nach der jetzigen strengen Gesetzeslage unrechtmäßig verhängt“, sagte die Parteivorsitzende. Es gehe dabei um Menschen, die über kein finanzielles Sicherheitspolster verfügten. „Sanktionen bedeuten deshalb Existenznot bis hin zum drohenden Verlust der Wohnung“, sagte Kipping. Dem Papier zufolge mussten gut 134.000 Hartz-IV-Bezieher im Jahr 2016 mindestens eine Kürzung ihrer Leistung hinnehmen.

„Bezieht man den Sanktionsbetrag auf den jahresdurchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion, ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Sanktionsbetrag von 108 Euro“, heißt es in der Regierungsantwort. Kürzungen der monatlichen Hartz-IV-Bezüge werden von den Fallmanagern in den Job-Centern verhängt, wenn die Bezieher etwa gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen, die der Job-Center zur Weiterqualifizierung oder zur Job-Aufnahme mit ihnen geschlossen hatte. Auch verpasste Termine oder Meldeversäumnisse können Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge zur Folge haben. Die Linken wollen die Hartz-IV-Sanktionen ebenso abschaffen wie die Grünen. +++