Grüne kritisieren Maizières Vorstoß zur Gesichtserkennung

Die Bürgerinnen und Bürger werden am Ende entscheiden

Berlin. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geplante Einführung einer Software zur Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen angemeldet. „Gesichtserkennung, wenn sie technisch denn überhaupt so weit ist, dass damit in öffentlichen Räumen Menschen tatsächlich zuverlässig erkannt werden können, vertieft den Grundrechtseingriff der ordinären Videoüberwachung um ein Vielfaches“, sagte von Notz der „Welt“. „Eine solche Verschärfung ist allenfalls in engstens umgrenzten Gefahrenlagen rechtlich vorstellbar.“

Eine umfassende, verfassungsfeste Rechtsgrundlage wäre zwingende Voraussetzung. „Der sich hinter dem Konzept verbergende Irrglaube, teure technische Systeme führen automatisch zu mehr Sicherheit, ist trügerisch.“ Kritisch äußerte sich von Notz auch zu de Maizières Vorstoß für ein Rucksackverbot auf Großveranstaltungen. „Aber Handtaschen, Beutel, Plastiktüten – wo fängt es an, wo hört es auf? Rucksäcke in Kaufhäusern, Bahnhöfen, Flughafenhallen bleiben erlaubt“, gab der Grünen-Innenpolitiker zu Bedenken. „Die Anschläge von Paris, Istanbul, Brüssel und Nizza hatten rein gar nichts mit Rucksäcken zu tun.“ Natürlich dürfe Bequemlichkeit nicht über Fragen der Sicherheit obsiegen. „Die Bürgerinnen und Bürger werden am Ende entscheiden, wie viel Kontrollen, Wartezeiten und Kosten, sie bereit sind, für ein relatives Mehr an Sicherheit in Kauf zu nehmen.“

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion begrüßte im Grundsatz das von der Bundesregierung geplante Konzept zur Modernisierung der Zivilverteidigung. „Doch die Vorschläge kommen etwas unausgegoren daher“, kritisierte von Notz. „Der Kontext, in dem der Minister die Aktualisierung vornimmt, irritiert. Das Innenministerium sollte sich strengstens davor hüten, in diesem Kontext Terrorsorgen zu schüren und die unsäglichen Bemühungen derjenigen zu unterstützen, die geschichtsvergessen und verfassungswidrig einen Einsatz der Bundeswehr im Inland vorantreiben wollen.“ +++

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