Fulda/ Kassel. Tiefe Genugtuung und große Freude löst der Spruch des Verwaltungsgerichts Kassel, der die Wahl des Verwaltungsrats der Sparkasse Fulda durch den Kreistag für ungültig erklärte, bei der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der grünen Kreistagsfraktion Alja Epp-Naliwaiko aus. „Was lange währt, wird endlich gut, scheint doch richtig zu sein“, so der Kommentar der Abgeordneten.
Als Fraktionsgeschäftsführerin der grünen Kreistagsfraktion hatte sie Widerspruch gegen die Wahl eingelegt, die bei der konstituierenden Sitzung des Kreistags im Mai 2011 stattfand. Nachdem dieser Widerspruch 2012 mit der Mehrheit der CDU im Kreistag abgelehnt worden war, hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Kassel geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Wahl ungültig ist, weil die Kreistagsfraktion der Grünen den ihr zustehenden Sitz im Verwaltungsrat der Sparkasse nicht bekommen hat. Vielmehr hatte die CDU diesen Sitz sich selbst zugeschrieben. „Ich fühle mich wie David, der gegen Goliath gewonnen hat“, so Epp-Naliwaiko.
In ihrer Klageschrift hatte die Abgeordnete mehrere Punkte vorgebracht, die nach ihrer Meinung die Ungültigkeit der Wahl begründeten. Für das Kasseler Verwaltungsgericht aber war entscheidend, dass in der Stimmenzuteilung für den
Verwaltungsrat der Sparkasse der § 22 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes von der Kreistagsverwaltung ins Spiel gebracht wurde. Dadurch wurde der den Grünen zustehenden Sitz als „Bonusmandat“ der CDU zugeschlagen. Nun aber, so das Verwaltungsgericht, ist vom § 22 Abs. 4 im Sparkassengesetz gar keine Rede. Dort wird nur der Abs. 3 des gleichen Paragraphen erwähnt.
Durch diese Anrechnung eines „Bonusmandats“ wird aber das vorgeschriebene Verhältniswahlrecht außer Kraft gesetzt, nach dem für den Verwaltungsrat der Sparkasse gewählt werden muss. Somit ist schon in diesem entscheidenden Punkt die Wahl ungültig gewesen. Kritisiert wurde vom Verwaltungsgericht auch das allgemeine Wahlverfahren, u.a. vier verschiedene Wahlgänge, teilweise öffentlich. Entscheidend ist aber nach Meinung des Gerichts die Anwendung einer nicht vorgesehen Vorschrift, die der CDU Mehrheit einen extra Vorteil verschaffte. Die Wahl zum Verwaltungsrat der Sparkasse im Jahr 2011 ist deshalb ungültig, sie muss wiederholt werden und der Landkreis hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. +++ fuldainfo

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