Grill- und Feuerverbot in öffentlichen Anlagen

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr hat die Stadt Fulda eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Grill- und Feuerverbot in allen öffentlichen Anlagen der Stadt sowie auf Grillplätzen in oder an Waldgebieten umfasst. Davon betroffen ist beispielsweise der Grillplatz am Gerloser Häuschen. Untersagt ist in den genannten Bereichen auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro beziehungsweise in Waldgebieten sogar bis 25.000 Euro. Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 22. Juli, amtlich bekannt gemacht und tritt am Samstag, 23. Juli, in Kraft. +++ pm