Glasfaserausbau im Landkreis Fulda

Gefördert und nicht gefördert: Das sind die Unterschiede

2021 erfolgte der Spatenstich für die Beseitigung der allerletzten weißen Flecken im Landkreis Fulda. Ab diesem Jahr werden im Landkreis Fulda die grauen Flecken mit schnellem Internet versorgt. Foto: Lisa Laibach

Der Breitbandausbau mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTH-Anschluss) geht im Landkreis Fulda in die nächste Phase. Beim Ausbau werden im Landkreis Fulda zwei Varianten umgesetzt: Zum einen gibt es den von Bund, Land und Landkreis geförderten Ausbau und zum anderen den nicht geförderten, rein privatwirtschaftlich getragenen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen in eigener Verantwortung. Nicht jedem sind die Unterschiede klar. „Wir werden derzeit häufig von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, was es mit dem nicht geförderten Ausbau auf sich hat. Es herrscht oft Unsicherheit bei der Bevölkerung, wenn Unternehmen diesen sogenannten eigenwirtschaftlichen Glasfaser-Ausbau ankündigen – sei es mit Postwurfsendungen, bei Bürgerinformationsveranstaltungen oder an der Haustür“, stellt Christof Erb von der Regionalentwicklung des Landkreises Fulda, fest.

Beim nicht geförderten Ausbau kommt ein einzelnes Unternehmen auf eine Stadt oder Gemeinde zu und erklärt das Ansinnen, die Glasfaserinfrastruktur in der jeweiligen Kommune ausbauen zu wollen. Als Voraussetzung dafür legen die Unternehmen jedoch häufig fest, dass eine ausreichend große Anzahl an Haushalten entsprechende Vorverträge für Glasfaseranschlüsse abschließt. Der Ausbau des Glasfaseranschlusses für das eigene Haus findet in dieser Variante anbietergebunden statt. Das bedeutet, dass man vertraglich an das ausbauende Telekommunikationsunternehmen gebunden ist. Ausnahmen bestehen dann, wenn zwischen ausbauendem Unternehmen und einem anderen Telekommunikationsunternehmen ein Kooperationsvertrag zur Mitnutzung existiert.
„Geachtet werden sollte darauf, welche Anforderungen an einen Ausbau geknüpft sind: Welche Internet-Produkte erhält man und wann genau soll der Ausbau erfolgen“, sagt Christof Erb und ergänzt: „Wichtig sind auch Service, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.“

Die zweite Ausbau-Variante ist der geförderte Glasfaserausbau bis in die Gebäude, der durch den Landkreis Fulda vorangetrieben wird. Dieser durch öffentliche Mittel geförderte Ausbau soll sicherstellen, dass auch in jenen Gebieten schnelles Internet zur Verfügung gestellt werden kann, wo der Ausbau für private Unternehmen nicht wirtschaftlich erscheint. Auf diese Weise werden durch die Fördermaßnahme „Graue Flecken“ des Bundes  ab diesem Jahr mehr als 15.000 weitere Gebäudeadressen mit FTTH versorgt. Bei dieser Fördermaßnahme ist geplant, rund 45.000 Haushalte im Landkreis Fulda, die aktuell mit maximal 100 Mbit/s versorgt sind, mit einem Glasfaseranschluss bis ins Gebäude zu versehen. Vorteil bei dem geförderten Ausbau: Es entstehen für die Eigentümerinnen und Eigentümer keine Kosten unmittelbar durch den Ausbau. Zudem wird durch den Ausbau keine vertragliche Bindung an ein bestimmtes Telekommunikationsunternehmen begründet.

„Voraussetzung für den geförderten Ausbau ist die europaweite Ausschreibung der Glasfaseranbindung. Mit einer Vergabe des geförderten Ausbaus an ein Telekommunikationsunternehmen ist noch im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen“, sagt Christof Erb. Der geförderte Glasfaserausbau ist grundsätzlich unabhängig von Maßnahmen einzelner Telekommunikationsanbieter in eigener Verantwortung. +++ pm