Gesetz zu Straßenbeiträgen verabschiedet

Regelungen werden mit Augenmaß angepasst

Wiesbaden. Mit der Mehrheit von CDU, Grüne und FDP ist das Gesetz zu den Straßenbeiträgen verabschiedet worden. Demnach liegt in Zukunft die Entscheidung bei den hessischen Kommunen ob sie Straßenbeiträge erheben oder nicht. SPD und Linkspartei wollten die Beiträge komplett abschaffen.

Anlässlich der Verabschiedung erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer: „Wir haben bei den Straßenbeiträgen eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und der Kommunen gefunden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner, die von hohen Beitragsrechnungen belastet werden, haben wir nachgesteuert: Wir verbessern die Zahlungsabläufe und entlasten so die Anlieger: Ratenzahlung ist jetzt in jedem Fall möglich, die Raten können auf 20 Jahre gestreckt werden und wir senken die Zinsen.
Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Das möchten wir – auch im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten. Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört aber auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen. Deswegen sollen die Kommunen ab jetzt selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen. Auch wiederkehrende Straßenbeiträge sind eine gute Alternative, denn hier können die Kosten auf mehr Schultern über einen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträgen verteilt werden. Das vermeidet hohe Einmalzahlungen. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass die Umstellung für die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen. Deswegen helfen wir nach und vereinfachen die Umstellung. Außerdem fördern wir Kommunen die von einmaligen auf wiederkehrende Straßenbeiträge umstellen pauschal mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet.“

„Wir greifen zum einen die Sorge über individuelle Härten auf, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden, tragen aber auch der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzes im Mai-Plenum. „Erhalt und Sanierung der Gemeindestraßen sind eine kommunale Aufgabe und sollen es auch in Zukunft bleiben. Allerdings gibt es keine Notwendigkeit, den Städten und Gemeinden von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden.“ „Wir haben uns auf eine gerechte Lösung verständigt, die den Kommunen ihre Freiheit lässt und zugleich Härten abmildert, indem wir die Möglichkeit verbessern, statt hoher einmaliger lieber wiederkehrende Beiträge zu erheben und so die Belastung für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer besser zu verteilen. Wenn Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir ihnen finanziell unter die Arme, indem das Land sich an den Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwands mit einem Kostenausgleich von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt. Auch die Voraussetzungen für die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen werden vereinfacht. Dem Ziel einer tragbar verteilten Belastung dient auch, dass wir die Möglichkeit für Ratenzahlungen erheblich verbessern. Statt wie bisher Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre sollen sie nun über bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich sein.“ „Das Geld für den kommunalen Straßenbau fällt nicht vom Himmel. Aus unserer Sicht wäre es falsch gewesen, die Kosten für die Sanierung kommunaler Straßen allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Hessen aufzubürden, wie SPD und Linkspartei es wollten. Denn das hätte auch Menschen belastet, die über gar kein Grundeigentum verfügen.“

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