Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts sorgt bereits vor ihrem weiteren parlamentarischen Verfahren für heftige Auseinandersetzungen. Während die Bundesregierung mit der Neuregelung die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Nachrichtendienste modernisieren will, warnen Bürgerrechtler vor einer erheblichen Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse. Auch aus den Reihen der Grünen kommt Zustimmung zu einer Reform, zugleich aber die deutliche Forderung, die Kontrolle über die Nachrichtendienste nicht zu schwächen, sondern auszubauen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht in dem vorliegenden Entwurf einen weitreichenden Machtzuwachs für die Nachrichtendienste. Kai Dittmann, Leiter Politik der GFF, kritisierte gegenüber der „Rheinischen Post“, der Entwurf ermögliche dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Eingriffe in Grundrechte, deren Reichweite aus Sicht der Bürgerrechtsorganisation erhebliche Fragen aufwerfe. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem ein ausgeweiteter Einsatz sogenannter Staatstrojaner, KI-gestützte Analysen, der Zugriff auf private Videokameras und sogenannte Hackbacks.
Nach Einschätzung der GFF sind die vorgesehenen gesetzlichen Hürden für diese Maßnahmen vielfach zu vage und zu niedrig. Gerade bei technischen Überwachungsmöglichkeiten könne dies weitreichende Folgen haben, weil die Grenze zwischen gezielter Aufklärung und einer Überwachung größerer Personenkreise schnell verschwimmen könne. Dittmann warnt deshalb vor einem Eingriff in Grundrechte, der nicht nur diejenigen treffen könnte, gegen die sich nachrichtendienstliche Maßnahmen tatsächlich richten, sondern auch zahlreiche unbeteiligte Menschen.
Besonders kritisch bewertet die Gesellschaft für Freiheitsrechte die geplante Ausgestaltung der Kontrolle. Die Bundesdatenschutzaufsicht solle nach ihrer Einschätzung weitgehend entmachtet werden. Gleichzeitig werde der Unabhängige Kontrollrat nach Auffassung der GFF weder technisch noch personell ausreichend ausgestattet, um die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste wirksam zu überprüfen. Aus Sicht Dittmanns entsteht damit ein problematisches Ungleichgewicht: Der Staat soll mehr Möglichkeiten zur Überwachung erhalten, während zugleich die unabhängigen Kontrollmechanismen geschwächt würden.
„Wer Befugnisse massiv ausweite und Kontrolle abbaut“, sagte Dittmann, riskiere einen rechtsstaatlichen Kontrollverlust und die Überwachung unzähliger Unbeteiligter. Die Kritik richtet sich dabei insbesondere an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der GFF-Vertreter fordert von ihm eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Operative Befugnisse müssten gestrichen und zugleich wirksame sowie technisch kompetente Kontrollstrukturen geschaffen werden. Dittmann bezeichnete den Entwurf in weiten Teilen als verfassungswidrig.
Eine grundsätzliche Notwendigkeit einer Reform bestreitet hingegen der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nicht. Der Vize-Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums hält eine Neuregelung des Nachrichtendienstrechts angesichts der sicherheitspolitischen Lage sogar für überfällig. Auch er sieht die Nachrichtendienste des Bundes bei der Abwehr von Bedrohungen durch autoritäre Staaten in einer wichtigen Rolle. Insbesondere Russland stelle dabei eine zentrale Herausforderung dar.
Gegenüber der „Rheinischen Post“ betonte von Notz, den Nachrichtendiensten komme bei der Abwehr dieser Bedrohungen eine zentrale Bedeutung zu. Für ihre Arbeit benötigten sie moderne und zugleich verfassungskonforme Rechtsgrundlagen. Dass die Reform des Nachrichtendienstrechts nun endlich durch das Kabinett gehen solle, sei deshalb überfällig.
Damit verbindet der Grünen-Politiker allerdings keine Zustimmung zu einer pauschalen Ausweitung nachrichtendienstlicher Befugnisse. Gerade beim Bundesnachrichtendienst sei man grundsätzlich bereit, über eine Erweiterung der Möglichkeiten zu sprechen. Voraussetzung müsse jedoch sein, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen respektiert und die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten gestärkt würden. Genau daran sieht von Notz bei den Entwürfen der Bundesregierung erhebliche Defizite.
Besonders kritisch beurteilt er den Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Entwürfe ließen den notwendigen Respekt vor den verfassungsrechtlichen Grenzen und eine ausreichende Stärkung der Kontrolle, insbesondere durch das Parlament, schmerzlich vermissen, sagte von Notz. Damit trifft seine Kritik einen Punkt, der auch im Zentrum der Einwände der Gesellschaft für Freiheitsrechte steht: Nicht allein die Frage, welche Befugnisse Nachrichtendienste künftig erhalten sollen, entscheidet über die Qualität der Reform, sondern ebenso die Frage, wer diese Befugnisse kontrollieren kann.
Erste Veränderungen an den ursprünglichen Plänen begrüßt von Notz ausdrücklich. Dazu zählt die Streichung der vorgesehenen Übermittlungspflicht von Schwachstellen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die er als „völlig fehlgeleitet“ bezeichnete. Damit sei aus seiner Sicht jedoch lediglich ein erster Schritt getan. Im parlamentarischen Verfahren müssten weitere Korrekturen folgen.
Für von Notz steht dabei mehr auf dem Spiel als die konkrete Ausgestaltung einzelner Vorschriften. Wenn die Bundesregierung ihre Pläne nicht ausreichend nachjustiere, könne dies sowohl die Rechtssicherheit für die Behörden als auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Nachrichtendienste beschädigen. Gerade weil die Sicherheitslage angespannt sei, müsse der Gesetzgeber besonders sorgfältig darauf achten, dass neue Befugnisse eindeutig begrenzt und einer wirksamen Kontrolle unterworfen würden.
Der Streit über die Reform bewegt sich damit zwischen zwei Polen. Auf der einen Seite steht die Forderung nach zeitgemäßen Möglichkeiten für Nachrichtendienste, die angesichts internationaler Konflikte und der Bedrohungen durch autoritäre Staaten ihre Arbeit effektiv ausüben sollen. Auf der anderen Seite steht die Sorge, dass technische Möglichkeiten wie Staatstrojaner, KI-Analysen, der Zugriff auf private Kameras oder Hackbacks den Staat in Bereiche vordringen lassen, in denen der Schutz der Privatsphäre und anderer Grundrechte besonders schwer wiegt.
Von Notz warnt deshalb davor, die Reform durch „veraltetes Konkurrenzdenken und taktische Spielchen“ zu gefährden. Innenminister Dobrindt müsse erkennen, dass die Lage zu ernst sei, um die notwendige Neuregelung auf diese Weise zu behandeln. Die Auseinandersetzung dürfte damit spätestens im parlamentarischen Verfahren an Schärfe gewinnen. Denn während die einen auf zusätzliche Instrumente für die Sicherheitsbehörden drängen, verlangen Bürgerrechtler und Teile der Opposition zugleich belastbare Grenzen und eine Kontrolle, die mit den technischen Möglichkeiten des Staates Schritt halten kann. +++

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