Am Sonntag den 23. März 2025 findet der Markt statt. Deswegen sperrt man die Straßen „Am Amtsgericht“ und die Landesstraße 3170 „Bahnhofstraße“ komplett. Das betrifft den Abschnitt ab der Kreuzung mit der Landesstraße 3171 sowie der Landesstraße 3380 im Zentrum Eiterfelds bis zur Einmündung in die „Siedlungsstraße“. Die Sperrung dauert von 7 Uhr morgens bis 9 Uhr abends. Franz Giebel der Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Eiterfeld informierte darüber. Gesperrt werden ebenfalls die Parkplätze am Amtsgerichtsgebäude sowie am Rathaus.
Der Verkehr auf der Bahnhofstraße wird umgeleitet. Er läuft über die Landesstraße 3171 „Fürstenecker Straße“ dann die Landesstraße 3380 „Lindenallee“ weiter über die L 3380 nach Ufhausen. Es geht weiter auf der K 147 über Leibolz nach Eiterfeld – und umgekehrt.
Marktbesucher sollen die Parkplätze im Freizeitgelände „Am Hain“ sowie „Am Badepark“ nutzen oder jene im Gewerbepark „Im Leibolzgraben“ und am Feuerwehrhaus/Mehrzweckhalle in Arzell. Die Wege dorthin sind ausgeschildert. An den Sperrpunkten sind Helfer zur Einweisung.
Fahrzeuge dürfen auch in den Straßen der umliegenden Wohngebiete parken. Aber Ordnungsamtsleiter Giebel mahnt: Zwischen parkenden Autos muss eine Rettungsgasse von mindestens 3 Metern Breite frei bleiben. Auf der Umleitungsstrecke gilt beidseitiges Parkverbot. +++

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