Fraktionsübergreifende Rufe gegen „Rasse“-Begriff im Grundgesetz

In der Debatte geht es um Artikel 3, Absatz drei des Grundgesetzes

Bundestag

Die Fraktion von SPD, FDP und Linkspartei im Deutschen Bundestag unterstützen eine Forderung der Grünen, das Grundgesetz zu ändern und den Begriff „Rasse“ aus der Verfassung zu streichen. „Das Grundgesetz wendet sich entschieden gegen Rassismus. Das muss es aber auch sprachlich zum Ausdruck bringen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er sei dafür, den Begriff „Rasse“ durch „ethnische Herkunft“ zu ersetzen, so Buschmann weiter.

Die Linke würde ebenfalls für eine Streichung des Begriffs stimmen. Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, sagte dem RND, dass seine Partei bereits 2010 einen entsprechenden Antrag eingebracht habe. „Nur rassistische Theorien gehen von der Annahme aus, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gebe“, sagte Korte. „Es ist deshalb völlig richtig und schon lange eine Forderung von Menschenrechtlern und der Linken, dass der Begriff im Grundgesetz gestrichen wird.“ Dabei dürfe allerdings nicht das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, das ja eine direkte Konsequenz aus der rassistischen Ideologie und monströsen Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus sei, verwässert werden. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, ging noch einen Schritt weiter. „Den überholten Begriff der Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen, reicht nicht aus. Weil fälschlicherweise der Eindruck entsteht, dass es tatsächlich unterschiedliche Rassen geben würde, muss der Begriff auch in einfachen Gesetzen wie etwa dem Strafgesetzbuch oder dem Antidiskriminierungsgesetz ersetzt werden“, fordert er. Und weiter: „Der Vorschlag von FDP und Linken, auf die ethnische Herkunft abzustellen, wäre allerdings eine Verschlimmbesserung, weil sie den Schutzbereich verengt. Stattdessen sollte geregelt werden, dass niemand aus rassistischen Gründen benachteiligt werden darf“, sagte Fechner dem RND.

In der Debatte geht es um Artikel 3, Absatz drei des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Grünen wollen einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, damit der Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz verschwindet. Für die Änderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Diese ist bislang unsicher, weil Unionsfraktion skeptisch ist und die AfD dagegen. Er halte es zwar für richtig, das Grundgesetz dort zu modernisieren, wo es nicht mehr zeitgemäß ist, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU) dem RND. „Außerdem müssen wir Rassismus in unserer Gesellschaft bekämpfen. Zweifel habe ich aber, ob uns eine Änderung des Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 3 Grundgesetz bei der Verwirklichung dies  es Ziels wirklich voran bringen würde.“ Die AfD lehnt eine Änderung des Artikels ab. „Wenn es Rassen gibt, ist die aktuelle Fassung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden, denn dann steht es ja zurecht drin. Wenn es hingegen keine Rassen geben sollte, gäbe es auch keinen Rassismus und der Zirkus der letzten Tage wäre noch weniger nachvollziehbar“, sagte Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, dem RND. +++