Floristfachgeschäfte dürfen geöffnet bleiben – Präsidentin aus Eichenzell mitverantwortlich

Viel Lob aus der Kollegenschar für Gabriele Link

Gabriele Link (rechts) und ihre rechte Hand, Christina Müglich, sind froh darüber, dass sie öffnen können. Foto: B&R.

Entgegen einer ersten Anordnung dürfen in Hessen die Floristfachgeschäfte doch geöffnet bleiben. Dass dieser Erlass doch noch geändert wurde, ist zum großen Teil ein Verdienst von Gabriele Link. Die Floristmeisterin mit Geschäften in Eichenzell und am Fuldaer Bahnhof ist seit drei Jahren Präsidentin des Landesverbandes Hessen-Thüringen im Fachverband Deutscher Floristen.

„Als ich vom Lockdown und der Schließung des kompletten Einzelhandels gehört habe, habe ich diese Entscheidung akzeptiert. Als ich aber gelesen habe, welche Ausnahmen es gibt, war mir klar, dass wir uns wehren müssen“, sagt Link. So war es dem Lebensmitteleinzelhandel gestattet, Blumen und Pflanzen zu verkaufen, auch Friedhofsgärtnereien hatten öffnen dürfen. Link: „Dabei gibt es reine Friedhofsgärtnereien überhaupt nicht, sie haben in der Regel auch ein Blumengeschäft.“ Dies hatte eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den „normalen Blumengeschäften“ bedeutet. Ferner war von Beginn an geplant, dass in Nordrhein-Westfalen die Blumengeschäfte öffnen dürfen. Link: „Es gibt eine lange Grenze zwischen Hessen und NRW. Es hätte passieren können, dass Kunden an ihren Stammgeschäften vorbeifahren, um in NRW einzukaufen.“

So setzte Link alle Hebel in Bewegung, um dieses Ungleichgewicht zu beenden. Sie schrieb Ministerpräsident Volker Bouffier, Wirtschaftsminister Tarek al-Wazir, die Mittelstandsvereinigung die Parteivorsitzenden sowie die heimischen Landtagsabgeordneten an und lieferte die entscheidenden Argumente für die Rücknahme des Schließungsgebotes. Eine große Stütze fand sie im Fuldaer Landtagsabgeordneten Markus Meysner. „Er nahm direkt nach Erhalt des Briefes Kontakt zu mir auf und versprach mir Unterstützung.“ Das hat prima geklappt. Denn wenige Stunden bevor der Lockdown in Kraft trat, kam der Erlass der hessischen Landesregierung, dass die Floristen ihre Geschäfte doch geöffnet lassen dürfen. In der Begründung heißt es: „Da bei Floristen die gestalterische Tätigkeit im Vordergrund steht, ist hier eine Öffnung für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Hygieneregeln zulässig.“

Jedenfalls hat Gabriele Link für ein Aufatmen unter den Floristen gesorgt: „Sie sind alle glücklich darüber, dass sie das Weihnachtsgeschäft mitnehmen dürfen“, sagt Link, die viel Lob von den im Verband organisierten Kolleginnen und Kollegen erhalten hat. „Es ist gut, dass die Politik sich unseren Argumenten nicht verschlossen hat. Die Arbeit hat sich gelohnt“, so Link abschließend. +++ pm