Flintenschuss tötete Biber in der Fulda

Kassel. In der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium ist man fassungslos. Der im September in der Fulda tot aufgefundene Biber wurde mit einer Schrotflinte erschossen. Dass stellte jetzt die Präparatorin des Naturkundemuseums fest, als sie den bis dahin tiefgefrorenen Kadaver bearbeitete. Gleich eine ganze Reihe von Schrotkugeln konnte dabei zu Beweiszwecken sichergestellt werden. Die Obere Naturschutzbehörde hat Strafanzeige erstattet, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dem Schützen oder der Schützin droht eine fünfstellige Geldstrafe und, je nach Tatbestand, sogar das Gefängnis. Eine Wassersportlerin hatte den Kadaver des 19 Kilogramm schweren und gut einen Meter langen Tieres am 17. September 2014 in Höhe des Frauenrudervereins Kassel in der Fulda entdeckt. Die Wasserschutzpolizei hatte ihn geborgen.

Fassungslosigkeit auch im Forstamt Wolfhagen: Der dort für die Pflege der Naturschutzgebiete zuständige Förster Jakob Gruber war es, der im Herbst 2013 erstmals im Kasseler Stadtgebiet, im Naturschutzgebiet Waldauer Kiesteiche, auf die Biberspuren gestoßen war. Für Wildbiologen und Naturschützer war das damals eine Sensation, galt der pflanzenfressende Großnager doch seit mehr als 300 Jahren in Nordhessen als ausgerottet. Die Pflegearbeiten im Naturschutzgebiet waren 2013 auch sofort sensibel auf den Biber ausgerichtet worden. Aber auch nach dem Fund des toten Bibers im September waren Ende November dieses Jahres an den Waldauer Kiesteichen frische Biberspuren entdeckt worden. Eine Infrarot-Fotofalle hatte sogar ein gutes Foto des jetzt dort aktiven Exemplars geliefert (s. Anhang).

Der Biberkadaver, dem die Verletzungen durch Schrotkugeln nicht anzusehen waren, war nach seiner Bergung im September dem Naturkundemuseum zugesagt worden, um das erste Exemplar, das nach so vielen Jahren wieder in Kassel gelebt hatte, dauerhaft zu sichern. Bis kürzlich das Naturkundemuseum mit dem Präparieren des Tieres beginnen konnte, war der Biber in einer Tiefkühltruhe des Dezernats für Artenschutz in der ONB beim Regierungspräsidium gelagert worden.

Beim Biber handelt es sich um eine besonders und streng geschützte Tierart. Das vorsätzliche Töten eines Bibers ist als Straftat zu ahnden und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder hohen Geldstrafen bedroht. Hat der Schütze nicht erkannt, dass es sich um einen Biber handelte, dann hat er fahrlässig gehandelt, und es kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder ebenfalls eine Geldstrafe drohen. Auch nach dem Tierschutzgesetz ist das Töten eines Bibers eine Straftat. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu bestrafen, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass es sich nicht um eine Straftat sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, so droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. +++ fuldainfo