Filiz Polat: Asylverfahren außerhalb Europas „nicht umsetzbar“

UNHCR lehnt externe Asylverfahren nicht generell ab

Die Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, hat sich strikt gegen Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union ausgesprochen und lehnt auch die zwischen Bund und Ländern in der Nacht auf Dienstag vereinbarte Prüfung solcher Verfahren ab. „Eine Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten wäre aus unserer Sicht nicht notwendig, sie sind nicht umsetzbar“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Deutschland hat hier darüber hinaus eine besondere historische Verantwortung im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit. Denn das individuelle Recht auf Asyl ist entstanden aus den bitteren Erfahrungen zweier Weltkriege und verankert in der Genfer Flüchtlingskonvention“, fügte Polat hinzu. Unter anderem Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich für eine solche Prüfung offen gezeigt, was in der Partei auf Kritik stößt.

Asyl-Beschlüsse sollen laut FDP Anfang 2024 in Kraft treten

Die FDP will die beim Bund-Länder-Gipfel gefassten Beschlüsse zur Eindämmung der illegalen Migration zu Jahresbeginn 2024 in Kraft setzen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr sagte der „Bild-Zeitung“: „Deutschland muss bei der Migrationspolitik endlich erwachsen werden – deswegen müssen wir die Bund-Länder-Beschlüsse zügig in Gesetzestexte gießen. Ich hielte es für richtig, noch vor Weihnachten ein Migrationspaket durch den Bundestag zu bringen.“ Dazu gehören laut Dürr „die härteren Abschieberegelungen und die Leistungskürzungen, zu denen der Bundesarbeitsminister sicher schon bald eine Gesetzesänderung vorlegen wird“. Zugleich nahm Dürr die Bundesländer in die Pflicht. „Ich erwarte aber auch, dass die Länder ihre Hausaufgaben machen und Anfang des Jahres einen Plan für die Bezahlkarte vorlegen. Es ist jetzt wichtig, dass wir zügig die Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland senken und eine neue Realpolitik einle  iten“, sagte der FDP-Politiker zu „Bild“.

UNHCR lehnt externe Asylverfahren nicht generell ab

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR lehnt eine Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten nicht generell ab – solange menschenrechtliche Standards und eine faire Verantwortungsteilung gewahrt bleiben. „UNHCR vertritt seit Langem den Standpunkt, dass Rückführungen oder Überstellungen in sichere Drittstaaten nur dann als angemessen angesehen werden können, wenn bestimmte Standards erfüllt sind – insbesondere, dass diese Länder die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention und die menschenrechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang respektieren und wenn die Vereinbarung dazu beiträgt, die Verantwortung für Flüchtlinge fair unter den Staaten zu teilen, anstatt sie nur zu verlagern“, sagte ein Sprecher der UNHCR-Vertretung in Deutschland der „Welt“. „Nach dem Flüchtlingsvölkerrecht liegt die primäre Verantwortung für die Prüfung von Asylanträgen und die Gewährung von internationalem Schutz bei dem Staat, in dem ein Asylsuchender an den Land- ode  r Seegrenzen ankommt und um diesen Schutz ersucht“, sagte der Sprecher weiter. Diese Verpflichtung werde durch die Überstellung von Asylbewerbern oder die extraterritoriale Bearbeitung nicht berührt. „Zwar können zwischen den Staaten Vereinbarungen zu Überstellungen bei der Zusammenarbeit im Asylbereich getroffen werden, doch müssen solche Maßnahmen den Schutz von Flüchtlingen sicherstellen und insgesamt erweitern.“ Zuletzt hatte das UN-Flüchtlingshilfswerk wiederholt vor einer Auslagerung von Asylverfahren gewarnt, wie sie etwa Großbritannien im Rahmen einer Vereinbarung mit Ruanda vorantreibt. Man lehne die Auslagerung von Asylverfahren ab, deren Ziel es sei, Verantwortung und Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Flüchtlingsrechts zu umgehen, teilte die Organisation im April mit. Der Sprecher der deutschen Vertretung sagte nun: „UNHCR hat immer wieder Maßnahmen gefordert, um die Lage im Mittelmeer zu verbessern und Solidarität mit den am meisten betroffenen Ländern zu zeigen.“ Das Flüchtlingshilfswerk sei sich der Herausforderungen bewusst, die die gleichzeitigen Migrations- und Fluchtbewegungen mit sich brächten. „UNHCR ist bereit, mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, um im Einklang mit den internationalen Standards im Geiste der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit angemessenen Schutzmaßnahmen und Garantien die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu wahren.“ ++

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