FH-Fulda kann Doktortitel verleihen – Hessen ist bundesweit Vorreiter

Fulda. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fulda hat als erste Fachhochschule in Deutschland das Promotionsrecht erhalten. Damit darf sie ihren Studierenden eigenständig einen Doktortitel verleihen. Bisher war das allein Universitäten vorbehalten. „Wir betreten hier Neuland, sind aber sehr gut auf diesen Schritt vorbereitet“, sagte Wissenschaftsminister Rhein (CDU).

„Die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts stellt eine historische Entwicklung dar und dokumentiert einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung unserer Hochschule sowie aller hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Wir haben uns auf diesen Schritt intensiv und lange vorbereitet und freuen uns, die sich daraus ergebenden Perspektiven und Entfaltungsmöglichkeiten für die Studierenden, unsere Hochschule und die Region gestalten zu können“, so Hochschulpräsident Prof. Dr. Karim Khakzar. „Wir gehen davon aus, dass wir das eigenständige Promotionsrecht auch in weiteren Fachrichtungen erhalten werden, so z.B. in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie in der Sozialen Arbeit. Weitere Pläne gibt es für die Informatik und die Wirtschaftswissenschaften“, kündigte Hochschulpräsident Khakzar bereits an. „Ich erhoffe mir davon auch einen Reputationsgewinn für die gesamte Hochschule und den Hochschulstandort Fulda. Wir werden in jedem Fall für Studierende sowie Professorinnen und Professoren noch attraktiver“, freut sich Khakzar.

„An unserer Hochschule wird seit langem eine national und international anerkannte sozialwissenschaftliche Forschung betrieben. In zahlreichen Studiengängen spielen die Themen Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität eine gewichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn wir nunmehr Promovierende in eigener Hoheit betreuen und damit das Forschungsprofil unserer Hochschule insgesamt weiter stärken“, so Prof. Dr. Hans W. Platzer, Mitglied des Promotionszentrum und Mitverantwortlicher bei der Vorbereitung des Antrages.

Die Grünen im Landtag freuen sich, dass die erste Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) das Promotionsrecht erhalten hat. „Mit dieser bundesweiten Premiere wird ein wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrags von CDU und GRÜNEN und des grünen Programms umgesetzt“, betont Daniel May, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag. „Wir waren 2012 die erste Fraktion, die das Promotionsrecht für forschungsstarke Fachbereiche an den früheren Fachhochschulen, den heutigen HAWen, gefordert hat. Wir freuen uns, dass heute mit der Verleihung eines eigenständigen Promotionsrechts an die Hochschule Fulda diese Forderung Wirklichkeit wird.“ Die Hochschule Fulda erhält das Promotionsrecht für ihr Promotionszentrum Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität. Studierende können hier den Titel Doktor oder Doktorin der Sozialwissenschaften (Dr. rer. soc.) erwerben.

„Gute Bildung hängt immer noch viel zu oft vom wirtschaftlichen Hintergrund der Eltern ab. HAWen schaffen mehr Bildungsgerechtigkeit. Sie sind traditionell Orte des Bildungsaufstiegs, weil sie auch Menschen aus bildungsfernen Schichten bessere Chancen bieten. Deshalb fördern wir Grüne sie besonders“, unterstreicht May. „Unser Ziel war und ist es, dass HAWen die große Innovationskraft mit dem Promotionsrecht weiter entfalten können. Schon jetzt gibt es vielerorts sehr gute Forschung an den ehemaligen Fachhochschulen und vor allem oft in Bereichen, die sich an Universitäten nicht finden. Diese Forschungsfelder wollen wir stärken, damit eigener wissenschaftlicher Nachwuchs ausgebildet werden kann. Außerdem ermöglicht das Studierenden an HAWen neue Perspektiven, da sie nun auch dort den Doktortitel erwerben können.“

Promotionen müssen selbstverständlich einen hohen wissenschaftlichen Wert haben. „Die HAWen haben sich verpflichtet, darauf besonderes Augenmerk zu legen. In manchen Punkten gehen sie dabei sogar weiter als die Universitäten: Betreuung und Bewertung der Doktorarbeiten werden beispielsweise strikt getrennt“, so May. „Es ist schön, dass es nun endlich los geht und die HAWen zeigen können, was sie alles leisten können.“ Bereits mit der Verabschiedung des neuen Hessischen Hochschulgesetzes Ende 2015 wurden die formalen Voraussetzungen für das Promotionsrecht geschaffen. „Wir sind sehr zufrieden, dass Hessen heute wieder einmal zum Vorreiter wird und hoffen, dass weitere Promotionszentren sehr bald folgen können“, schließt May ab. Ende 2015 hatte die Konferenz hessischer Universitätspräsidien das Promotionsrecht für Fachhochschulen noch abgelehnt. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen