Fehlgeleitete Mail – Presserat spricht heimischer Zeitung Missbilligung aus

Fulda. Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat gegenüber der FZ eine Missbilligung ausgesprochen, weil sie gegen den Schutz der Persönlichkeit der Bundestagsabgeordneten Birgit Kömpel verstoßen hat. Dies berichtet Hans-Joachim Tritschler, Co-Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Fulda. Hintergrund ist die Veröffentlichung einer E-Mail Kömpels im April dieses Jahres. Diese Mail war nicht für die Zeitung bestimmt und aufgrund eines Fehlers beim Versenden bei der Lokalzeitung angekommen. Eine Missbilligung spricht der Deutsche Presserat bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex aus.

Insgesamt hatten sich drei Beschwerdeführer wegen Veröffentlichung der Mail an den Presserat gewandt. Die Abgeordnete selbst gehört nicht zu den Beschwerdeführern. Tritschler berichtet, dass er aus eigener Initiative und ohne Rücksprache mit Kömpel aktiv geworden sei.

Der Beschwerdeausschuss erkenne in der Berichterstattung eine Verletzung des festgeschriebenen Schutzes der Persönlichkeit, heißt es in dem Schreiben des Presserates an Tritschler. Das Gremium sehe kein öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung der fehlgeleiteten E-Mail. Inhalt der fraglichen E-Mail sei eine interne Kommunikation über einen Disput der Betroffenen mit der Zeitung. In dieser drücke die Abgeordnete ihre Enttäuschung über die Ablehnung einer Kolumne durch die Zeitung aus. Eine ein öffentliches Interesse begründete „Offenbarung ihres Medien- und Demokratieverständnisses“, so hatte es die FZ dargestellt, erkenne der Ausschuss darin nicht. Auch die Funktion der Betroffenen als Bundestagsabgeordnete begründe nicht automatisch ein öffentliches Interesse, das den Persönlichkeitsschutz überwiege.

Im Ergebnis bewerte der Ausschuss den Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit als so schwerwiegend, dass er eine Missbilligung ausspreche. Die Missbilligung ist nach der Rüge das zweithärteste Sanktionsmittel, das dem Presserat zur Verfügung steht. Es besteht seitens des betroffenen Mediums keine Pflicht, Missbilligungen abzudrucken. Allerdings empfiehlt der Beschwerdeausschuss als Ausdruck fairer Berichterstattung die Veröffentlichung. Hans-Joachim Tritschler: „Der Presserat hat vor mehr als einer Woche alle Beteiligten über seine Entscheidung informiert. Seitdem warte ich auf eine Veröffentlichung der Missbilligung in der Zeitung. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass sie ihren Fehler, den sie gegenüber Frau Kömpel gemacht haben, nicht zugeben werden. Deshalb gehe ich nun an die Öffentlichkeit. Es sollte schon jeder wissen, dass das Vorgehen der Zeitung gegenüber Birgit Kömpel nicht in Ordnung war.“ +++ fuldainfo

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