FDP-Fraktionsvize Michael Theurer will mehr Engagement der Bundesregierung für eine wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie. „Die erwartete leichte Verbesserung der Konjunktur ist noch lange keine Trendwende“, sagte er am Dienstag. „Es darf nicht vergessen werden, dass bereits etwa eine Million Arbeitsplätze verloren gegangen sind und gerade im Dienstleistungsbereich weiterhin tausende Existenzen und Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen.“
Hier müsse eine Insolvenzwelle verhindert werden. „Dafür ist es wichtig, jetzt den Bürokratiedschungel bei den Unternehmenshilfen durch den Verlustrücktrag nach dem Kieler Modell zu ersetzen.“ Die Bundesregierung habe bislang auch kaum etwas dafür getan, damit die Unternehmen nach der Corona-Pandemie den „Aufholwettbewerb“ starten können. „Das muss sich schleunigst ändern. Jetzt gilt es endlich die Weichen für einen Kick-Start aus der Krise zu stellen“, so Theurer. Dazu brauche man eine umfassende Unternehmensteuer reform, radikalen Bürokratieabbau und mehr Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur. „Der Dreiklang, den wir der Bundesregierung ins Stammbuch schreiben, heißt entlasten, entfesseln, investieren“, sagte der FDP-Fraktionsvize.
Grüne warnen vor längerem Insolvenzschutz für Unternehmen
Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, warnt vor den wirtschaftlichen Folgen, sollte die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über Ende April hinaus verlängert werden. Sie habe „allergrößte Bedenken“, den Insolvenzschutz für Unternehmen weiter zu verlängern, sagte sie dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Es ist zu befürchten, dass wir schon jetzt eine unbestimmte Zahl von insolventen Akteuren im Markt haben, was eine Gefährdung anderer Marktteilnehmer nach sich zieht und das notwendige Vertrauen beim wirtschaftlichen Neustart infrage stellt“, so Keul. „Nach über einem Jahr und zweimaliger Verlängerung sollten wir jetzt besser der Wahrheit ins Auge sehen und die aufgestaute Welle nicht noch höher werden lassen.“ Der Bundestag hatte die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis Ende April ausgesetzt.