Faschingskontrollen 2020 – Polizeipräsidium Osthessen zieht Bilanz

Meisten Fahrzeugführer vernünftig

Polizeikontrolle

In der Zeit vom 11. Februar bis 26. Februar 2020 führte das Polizeipräsidium Osthessen verstärkt Verkehrskontrollen in der „fünften Jahreszeit“ mit der Zielrichtung „Alkohol und Drogen“ durch. Erfreulicherweise waren die meisten Fahrzeugführer vernünftig und saßen ohne vorherigen Alkohol- und/oder Drogenkonsum am Steuer. Im genannten Zeitraum wurden auf osthessischen Straßen insgesamt 803 Fahrzeuge und 960 Personen kontrolliert. Bei 168 Fahrzeugführern wurden nach ersten Verdachtsmomenten Alkoholvortests durchgeführt. Insgesamt 33 Fahrzeugführer /-innen durchliefen einen Drogenvortest.

Trotz der im Vorfeld angekündigten Kontrollen und der Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer gibt es immer wieder ein paar Unbelehrbare, die sich trotz der Warnungen „benebelt“ ans Steuer setzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Bei 22 Personen konnten sogenannte „folgenlose Trunkenheitsfahrten“ festgestellt werden. Der Verdacht auf Konsum von Drogen wurde bei insgesamt 10 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bestätigt. In allen Fällen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren durch die Polizei eingeleitet. Doch nicht immer bleibt es bei den folgenlosen Trunkenheits- und/oder Drogenfahrten. So ereigneten sich insgesamt im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Osthessen insgesamt 10 Verkehrsunfälle, bei dem Alkoholkonsum bei einem der Unfallbeteiligten eine Rolle spielte. Bei einem Fahrzeugführer konnte bei einem durchgeführten Alkoholvortest 2,52 Promille festgestellt werden. Bei einem weiteren Verkehrsunfall stand der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Eine kuriose Sache ereignete sich am Freitagmorgen (21.02.), im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld. Auf der Bundesautobahn 7 im Bereich des Kirchheimer Dreiecks konnte ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem VW-Bus unterwegs war, aufgrund seiner auffälligen Fahrweise gestoppt werden. Er folgte der Aufforderung der Beamten zum Anhalten, doch beim Herantreten an das Fahrzeug verriegelte der Fahrer die Türen von innen und machte es sich auf der Rücksitzbank bequem. Den Aufforderungen der eingesetzten Streife, die Türen zu öffnen, kam der Fahrzeugführer zunächst nicht nach. Nach mehreren Minuten der Verhandlung öffnete der Fahrer und gab den Kollegen auf Befragung an, dass er nur hinten Platz genommen habe, um in Ruhe seinen hochprozentigen Kräuterlikör zu trinken. Dieser „Genuss“ endete jedoch damit, dass eine Blutprobe durchgeführt und der Führerschein sichergestellt wurde. +++