Familienunternehmer schlagen Konzept für Erbschaftsteuerreform vor

Berlin. Die großen Familienunternehmen stellen sich darauf ein, dass Firmenerben der Erbschaftsteuer künftig nicht immer entgehen können. „Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, ist es unvermeidbar, dass dies in besonderen Konstellationen zu höheren Erbschaftsteuerbelastungen führen kann, als nach dem bisherigen Recht“, sagte Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, dem „Handelsblatt“. „Wir wollen nicht, dass die Erbschaftsteuer erneut vor dem Verfassungsgericht landet“, sagte er.

Die Verfassungsrichter hatten im Dezember entschieden, dass die Steuervergünstigungen für Firmenerben zu üppig sind. Sie verlangen, dass Großbetriebe künftig nur dann einen Steuernachlass erhalten, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Erbschaftsteuer Arbeitsplätze gefährdet. Außerdem kritisierten die Richter die vielfältigen Optimierungsmöglichkeiten rund um das nicht unmittelbar betriebsnotwendige Verwaltungsvermögen, zu dem Geld und Immobilien zählen. Die Stiftung Familienunternehmen schlägt vor, das Verwaltungsvermögen weniger manipulierbar zu gestalten – und aus diesem dann auch die Erbschaftsteuer zu zahlen. Kirchdörfer will das Verwaltungsvermögen nicht mehr für jede Einzelgesellschaft ermitteln – was gestaltungsanfällig ist –, sondern einmal für die gesamte Firmengruppe.

Allerdings sollen Schulden und Rückstellungen dabei von den Vermögenswerten abgezogen werden. Da jedes Unternehmen auch Barvermögen brauche, will die Stiftung 20 Prozent davon dem Produktivvermögen zuschlagen. Der Rest des Verwaltungsvermögens soll dann besteuert werden. Für das Produktivvermögen bliebe es bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen bei den heutigen Steuervergünstigungen, abhängig vom Erhalt von Arbeitsplätzen. Bei Großunternehmen, bei denen künftig grundsätzlich auch auf das Produktivvermögen Erbschaftsteuer fällig wird, will die Stiftung langwierige Bedürfnisprüfungen aber vermeiden: „Das Unternehmen bedarf nur dann der Verschonung, wenn der Erbe die Steuer, die auf das produktive Vermögen entfällt, nicht ebenfalls aus dem Verwaltungsvermögen bezahlen kann“, schlägt Kirchdörfer anstelle einer Bedürfnisprüfung vor. +++ fuldainfo