EU-Länder wollen Einschränkungen bei Visafreiheit für die Türkei

Visafreiheit kann relativ schnell wieder aufgehoben werden

Brüssel. Die für Ende Juni geplante Visafreiheit für Türken soll nach dem Willen zahlreicher EU-Länder, darunter auch Deutschland und Frankreich, nicht unbeschränkt gelten. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf informierte EU-Diplomatenkreise. Entgegen der bisherigen Praxis der Europäischen Union bei der Aufhebung der Visumspflicht für Drittstatten ist im Fall der Türkei geplant, ein außerordentliches Visaliberalisierungs-Abkommen mit Ankara abzuschließen.

„Dieses Abkommen würde eine so genannte Suspendierungsklausel enthalten, die dann aktiviert wird, wenn die Türkei sich nicht an die zuvor festgelgeten Vereinbarungen wie die ordnungsgemäße Rücknahme von Flüchtlingen aus Griechenland, einen ausreichenden Schutz für bedürftige Flüchtlinge oder die Einhaltung von Menschenrechten halten sollte. Die neue Klausel würde dazu führen, dass die Visafreiheit nach einem geordneten Verfahren relativ schnell auch wieder aufgehoben werden kann“, hieß es der Zeitung zufolge in Diplomatenkreisen. Wie die „Welt am Sonntag“ weiter meldet, soll die „Suspendierungsklausel“ auch für die Visaliberalisierungs-Vereinbarungen mit dem Kosovo, Georgien und der Ukraine gelten. Eine endgültige Entscheidung über die Pläne ist noch nicht gefallen, sie wird aber in Kürze erwartet. Das Thema wird auch am Rande des Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg am kommenden Donnerstag intensiv beraten werden. Die niederländische EU-Ratspräsidentschaft werde beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg eine Mehrheit der EU-Länder zu verpflichten versuchen, im Rahmen der so genannten Eins-zu-Eins-Lösung syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen, schreibt die Zeitung weiter.

„Das ist ein Akt der Verzweifelung, weil sich bisher viel zu wenige EU-Staaten bereit erklärt haben, der Türkei kurzfristig Syrer abzunehmen“, sagte ein Diplomat. Seit dem 20. März 2016 sind rund 2.400 Syrer in Griechenland gelandet. Sollten diese nach Ablehnung ihrer Asylanträge in wenigen Wochen in die Türkei zurückgeschickt werden, muss die EU laut Abkommen mit Ankara im Gegenzug für jeden abgeschobenen syrischen Flüchtling einen Syrer aus einem türkischen Auffanglager aufnehmen. Nach dem Willen der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft sollen vor allem jene Mitgliedstaaten, wie Polen, Rumänien oder die Slowakei, verpflichtet werden, Flüchtlinge aus der Türkei zu übernehmen, die sich bisher nicht an den Neuansiedlungen („Resettlements“) aktiv beteiligt haben. Im Juli 2015 hatten die 28 EU-Staaten 22.000 Resettlement-Plätze angeboten. +++ fuldainfo

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