Wiesbaden. Bei den hessischen Sozialgerichten wurden im Laufe des Jahres 2017 knapp 20 100 Klagen neu eingereicht. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 600 oder 3 Prozent weniger als 2016. Nach einem Höchststand im Jahr 2011 (23 400) sank die Zahl der neu eingereichten Klagen und liegt seither zwischen 19 800 und 20 900 jährlich. Die Zahl der im Jahr 2017 erledigten Klageverfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr um 100 oder 0,6 Prozent auf 19 500. Unerledigt blieben am Ende des Jahres 2017 29 400 Streitigkeiten, 600 oder 2 Prozent mehr als 2016.
Jede vierte der neu eingereichten Klagen betraf Ansprüche aus Hartz IV (SGB II). An zweiter und dritter Stelle rangierten Streitigkeiten um die Kranken- bzw. Rentenversicherung (21 bzw. 15 Prozent) vor Verfahren zur Feststellung einer Behinderung (13 Prozent). Auch um Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (8 Prozent) und um Leistungen der Unfallversicherung (6 Prozent) wurde relativ häufig gestritten.
Von den im Jahr 2017 erledigten Verfahren (19 500) endeten 39 Prozent durch Zurücknahme der Klage, 13 Prozent durch angenommenes Anerkenntnis, 11 Prozent durch Endurteil und 10 Prozent durch übereinstimmende Erledigungserklärung. Jeweils 8 Prozent der Verfahren wurden durch einen instanzbeendenden Gerichtsbescheid bzw. gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Die restlichen 11 Prozent der Verfahren endeten auf andere Weise, meist durch Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung (7 Prozent).
51 Prozent der im Jahr 2017 erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen, darunter 18 Prozent innerhalb von 3 Monaten. 27 Prozent der Klagen hatten eine Verfahrensdauer von 1 bis zu 2 Jahren, 22 Prozent waren erst nach 2 Jahren oder später abgeschlossen, darunter 4 Prozent mit einer Verfahrensdauer von mehr als 4 Jahren. +++

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