Am Landgericht Fulda beginnt am 24. September der Prozess gegen einen ehemaligen Pfarrer, dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt sowie der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen werden. Die Anklage umfasst insgesamt 71 Taten, die sich zwischen September 2021 und Juli 2022 in Kalbach ereignet haben sollen. Um die minderjährigen Opfer zu schützen, könnte die Öffentlichkeit von Teilen der Verhandlung ausgeschlossen werden. Der Prozess wird voraussichtlich bis Ende Oktober dauern und stellt einen weiteren erschütternden Fall von Kindesmissbrauch dar, der die Gesellschaft aufrüttelt und die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen und konsequenter Strafverfolgung unterstreicht.
Bedeutung von NCMEC-Hinweisen für die Aufklärung von Online-Kriminalität in Deutschland
Im Mai 2022 wurden Ermittlungen gegen einen Angeklagten eingeleitet, nachdem die US-amerikanische Organisation „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC) einen entscheidenden Hinweis geliefert hatte. Der Verdacht bestand darin, dass der Beschuldigte kinderpornographisches Material über das Internet an Dritte weitergegeben hatte. Diese Hinweise, die von NCMEC kommen, werden zentral vom Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bearbeitet. Die Zahlen sind erschreckend: In den Jahren 2022 und 2023 gingen jeweils fast 90.000 Meldungen zu strafrechtlich relevantem Verhalten von Internetnutzern in Deutschland ein. Das aktuelle Verfahren vor dem Landgericht Fulda verdeutlicht nach Ansicht der ZIT die immense Bedeutung dieser Hinweise US-amerikanischer Internetdienstanbieter. Ohne sie wäre es in vielen Fällen kaum möglich, Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern über das Internet aufzudecken.
Dennoch bleiben viele Fälle ungeklärt: Allein im Jahr 2023 mussten die Staatsanwälte der ZIT rund 17.000 NCMEC-Meldungen einstellen, weil die Tatverdächtigen nicht identifiziert werden konnten. In der ersten Jahreshälfte 2024 kamen weitere 7.000 unbearbeitete Fälle hinzu. Ein Hauptproblem dabei ist das Fehlen einer verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen. Nur etwa 40% der von NCMEC übermittelten IP-Adressen können einer bestimmten Internetverbindung zugeordnet werden. Häufig fehlen daher weiterführende Ermittlungsansätze. Die Zahlen zeigen, dass eine verpflichtende Mindestspeicherung von IP-Adressen einen erheblichen Unterschied machen könnte. Laut Berechnungen von BKA und ZIT könnten durch eine solche Speicherung, die mindestens einen Monat andauert, bis zu 90% der NCMEC-Hinweise aufgeklärt werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, technische und gesetzliche Maßnahmen zu überdenken, um die Aufklärung von Online-Straftaten zu verbessern und den Schutz der Kinder zu gewährleisten. +++
