Edeka kann einen großen Teil der geplanten Übernahme von Tegut-Märkten umsetzen. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 178 Filialen freigegeben. Gleichzeitig darf Edeka 24 Tegut-Standorte für vier Jahre nicht übernehmen. Auch Osthessen und das unmittelbare regionale Umfeld sind betroffen.
In der Region darf Edeka unter anderem die Tegut-Märkte in Bad Hersfeld, Bad Salzschlirf, Brachttal, Bruchköbel, Freigericht, Gelnhausen, Hanau, Langenselbold, Linsengericht, Maintal, Petersberg und Schlitz übernehmen. In Fulda betrifft die Freigabe die Standorte Am Emaillierwerk 1, Rabanusstraße 3 und Keltenstraße 20. In Hünfeld darf Edeka den Markt in der Josefstraße 3 im Haunecenter übernehmen.
Nicht übernehmen darf Edeka zunächst die Tegut-Filialen in Alsfeld, An der Au 10, in Geisa, Gartenweg 3, in Hünfeld, Am Niedertor 2–8, sowie in Neuhof, Hanauer Straße 1. Für diese Standorte gilt eine vierjährige Erwerbssperre.
Besonders für Hünfeld ist die Unterscheidung wichtig: Während der Tegut-Markt im Haunecenter an Edeka gehen darf, bleibt der Standort Am Niedertor 2–8 von der Übernahme ausgeschlossen.
Auch in Neuhof bedeutet die Sperre nicht, dass der Markt geschlossen werden muss. Das Bundeskartellamt schreibt keinen bestimmten neuen Betreiber vor. Der Standort soll vielmehr für einen Betreiber außerhalb der Edeka-Gruppe zur Verfügung stehen.
Bundesweit umfasst die Sperrliste 24 Märkte. Werden neben Osthessen auch angrenzende Regionen einbezogen, sind unter anderem weitere Standorte in Thüringen und Unterfranken betroffen. +++

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