E-Scooter in Fulda: Polizei verstärkte Kontrollen wegen steigender Unfallzahlen

E-Scooter gehören inzwischen fest zum Stadtbild von Fulda. Gleichzeitig steigt ihre Beteiligung am Verkehrsunfallgeschehen deutlich. Aus diesem Grund standen die Elektrokleinstfahrzeuge in der vergangenen Woche verstärkt im Mittelpunkt gemeinsamer Kontrollen des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda und der Stadtpolizei Fulda.

An insgesamt drei Kontrolltagen am 4., 9. und 10. September waren die Einsatzkräfte im Fuldaer Stadtgebiet unterwegs und überprüften eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden. Besonderes Augenmerk galt dabei den Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern. Auch andere Zweiräder wie Fahrräder, Pedelecs und Krafträder wurden in die Kontrollen einbezogen.

Hintergrund der Maßnahmen ist vor allem die Entwicklung des Unfallgeschehens. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Osthessen insgesamt 92 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Steigerung von rund 109 Prozent. Insgesamt wurden dabei 73 Menschen verletzt, 13 von ihnen schwer.

Bei den gemeinsamen Kontrollen ging es allerdings nicht ausschließlich darum, Verstöße festzustellen und zu sanktionieren. Einen wesentlichen Teil der Maßnahmen nahm der direkte Austausch mit den Verkehrsteilnehmenden ein. Die Einsatzkräfte suchten gezielt das Gespräch, erklärten bestehende Vorschriften und machten auf typische Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam.

Gerade Zweiradfahrende gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Anders als Autofahrer sind sie bei einem Unfall nicht durch eine schützende Fahrzeugkarosserie abgeschirmt. Bereits Stürze oder Zusammenstöße bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten können deshalb erhebliche Verletzungen zur Folge haben.

Bei den Kontrollen stellten die Einsatzkräfte zugleich zahlreiche Verstöße fest. Dazu gehörten unter anderem die verbotswidrige Nutzung von Verkehrsflächen, fehlende oder nicht funktionsfähige Beleuchtungseinrichtungen sowie die unerlaubte Nutzung eines E-Scooters durch zwei Personen.

Der Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda, Polizeihauptkommissar Carsten Sippel, sieht in der Entwicklung der Unfallzahlen einen klaren Anlass für die Kontrollen. „Die Entwicklung der Unfallzahlen zeigt uns deutlich, dass solche Maßnahmen notwendig sind“, erklärt Sippel. Die Verkehrsteilnehmenden nähmen die Kontrollen und insbesondere die Gespräche überwiegend positiv auf. Im Mittelpunkt stehe dabei, auf Gefahren aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für eine sichere und rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr zu stärken.

Die gemeinsamen Maßnahmen sollen deshalb fortgesetzt werden. Dabei will die Polizei insbesondere auch manipulierte und getunte Pedelecs und E-Scooter in den Blick nehmen.

Für E-Scooter gelten eine Reihe konkreter Vorgaben. Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, allerdings besteht eine Versicherungspflicht. Eine gültige Versicherungsplakette muss am Fahrzeug vorhanden sein. Außerdem benötigt der E-Scooter eine gültige Betriebserlaubnis. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde.

Für die Nutzung der Verkehrsflächen gelten ebenfalls klare Regeln. Radwege müssen benutzt werden. Sind keine Radwege vorhanden, ist auf der Fahrbahn zu fahren. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nicht mit dem E-Scooter befahren werden, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind. Die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht erlaubt.

Auch für E-Scooter gelten die gesetzlichen Vorgaben zu Alkohol und berauschenden Mitteln. Beleuchtung, Klingel und Bremsen müssen funktionsfähig sein. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nicht ohne eine zulässige Freisprecheinrichtung benutzt werden.

Die Polizei empfiehlt darüber hinaus ausdrücklich, beim Fahren einen Helm zu tragen. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht für E-Scooter zwar nicht. Bei einem Sturz kann ein Helm jedoch das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren. +++


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