Durchsuchung in Kalbach: Diözese signalisiert großes Interesse an vollumfänglicher Aufklärung

Alles, was zählt, sind Fakten und keine Spekulationen!

Vor dem Hintergrund der Durchsuchung von Räumen eines Pfarrhauses in der Gemeinde Kalbach im Landkreis Fulda durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am vergangenen Donnerstag, wo verschiedene elektronische Speichermedien sichergestellt wurden, äußert sich jetzt in einem ergänzendem Pressestatement das Bistum Fulda zu den Ereignissen. In der schriftlichen Stellungahme heißt es von der Pressestelle des Bistums:

„Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurden am vergangenen Donnerstag (7. Juli) Räumlichkeiten im Pfarrhaus in Mittelkalbach durchsucht und verschiedene elektronische Speichermedien beschlagnahmt. Nach Kenntnis des Bistums Fulda geht die Behörde einem Anfangsverdacht nach. Ansprechpartner hierzu ist die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt. Aufgrund der Umstände hat sich die Pfarrgemeinde vor Ort kurzfristig entschlossen, ein für den Sonntag der vergangenen Woche geplantes Pfarrfest abzusagen. Nach internen Gesprächen mit der Bistumsleitung und Personalverantwortlichen der Diözese sowie nach Abwägung der Umstände, hat das Bistum Fulda am Freitag der vergangenen Woche als Folge des Ermittlungsverfahrens den Pfarrer der Pfarrgemeinde St. Kilian einstweilig vom Dienst freigestellt. Er steht im Kontakt mit dem Bistum als Dienstgeber und hält sich aktuell außerhalb der Gemeinde auf. Mit der Administration der Pfarrei St. Kilian in Kalbach ist bis auf weiteres Schulpfarrer Sebastian Bieber beauftragt worden, der zuvor schon als mitarbeitender Priester der Pfarrei tätig war.

Der genaue Inhalt der Vorwürfe ist dem Bistum Fulda bisher nicht bekannt. Die Diözese hat aber ein großes Interesse daran, dass die Verdachtsmomente vollumfänglich aufgeklärt werden und kooperiert dabei uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden. Dabei werden auch die Öffentlichkeit und die Medien entsprechend informiert. Bis die Vorwürfe aufgeklärt sind, werden aufgrund des Persönlichkeitsschutzes jedoch keine Details zum Verfahren genannt. Das Bistum Fulda beteiligt sich weder an Spekulationen noch nimmt es Ergebnisse der Ermittlungen vorweg. Aus diesem Grund wird das Bistum während des laufenden Ermittlungsverfahrens auch keine Informationen zum Aufenthaltsort des Pfarrers bekannt geben. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens behält sich das Bistum Fulda weitere dienst- und kirchenrechtliche Schritte vor.“

Kurz nachdem die Ereignisse in der Gemeinde auf äußerst fragwürdige und unseriöse Art und Weise vonseiten eines regionalen Portals breit in die Öffentlichkeit getragen wurden und durch diese Art von Berichterstattung eine noch bis vor kurzem öffentlich wirkende Person denunziert und öffentlich an den Pranger gestellt wurde, sei an dieser Stelle angemerkt, dass sich unsere Redaktion zu keiner Zeit an den Spekulationen beteiligte und sich auch in der Berichterstattung zurückhielt. Eine solche Berichterstattung wie sie von einem Online-Medium in der Region erfolgte – den Namen des Geistlichen kundzutun, obwohl noch ermittelt wird, – und erfolgt, widerspricht jeglicher journalistischen Sorgfaltspflicht. Es gilt immer erst einmal die Unschuldsvermutung. Dies sollte gewahrt werden. Auch dass man den gegenwärtigen Aufenthaltsort des Geistlichen öffentlich nicht bekanntgab, sollte in diesem Kontext auf Verständnis stoßen. Unsere Redaktion verurteilt die in diesem Fall erfolgte unbeholfene und hetzerische Berichterstattung aufs Schärfste.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte uns auf Anfrage: „[…] dass in einem von meiner Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) geführten Ermittlungsverfahren am 07.07.2022 in Kalbach eine Privatwohnung und ein Büro durchsucht worden sind. […]“ Zu einer Festnahme sei es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nicht gekommen. Man bat uns, da im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt, Verständnis dafür aufzubringen, dass zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben zu durchsuchten Objekten oder zum bestehenden Tatverdacht gemacht werden können. +++ ja