Die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft erwartet von der Politik deutlich größere Zugeständnisse als bisher geplant. „Sofern die Politik tatsächlich meinen sollte, mit der für November angekündigten Regelung alle von uns aufgezeigten Probleme gelöst zu haben, wäre dies ein fataler Irrtum“, sagte Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Veranstaltungsbranche erbringt seit März ein Sonderopfer, welches mit keinem anderen Wirtschaftszweig vergleichbar ist“, so Michow.
Der BDKV-Präsident forderte, dass die von der Bundesregierung geplante Erstattung der Vorjahresumsätze aus dem vergangenen November auch auf vergangene Monate ausgeweitet wird. Zudem plädierte er für eine Anhebung der aktuellen Fördergrenzen und einen Ausfallfonds, mit dem Schäden aus zukünftigen Schäden aufgrund von Veranstaltungsverboten beglichen werden sollen. Bleiben diese Hilfen aus, befürchtet Michow einen Kahlschlag für die Branche. Allein die Konzertwirtschaft werde anstatt der üblichen fünf Milliarden Euro Jahresumsatz in diesem Jahr nur noch eine Milliarde Umsatz erzielen. „Ohne die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wäre rund jedes zweite Unternehmen schon pleite. Es braucht schnelle Hilfen“, sagte der Branchenvertreter.
Handwerkspräsident will Hilfen für mittelbar betroffene Firmen
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer dringt auf staatliche Hilfen für Betriebe, die zwar ab dem kommenden Montag offen bleiben dürfen, mittelbar aber von dem Lockdown anderer Unternehmen betroffen sind. „Eine unserer Grundsatzforderungen ist dabei, dass auch den Handwerksunternehmen geholfen wird, die mittelbar von den Schließungen betroffen werden, weil ihre Auftraggeber selbst schließen müssen“, sagte Wollseifer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die zugesagten Hilfen für die Unternehmen, die schließen müssen, sieht der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) als dringend notwendig für das Überleben der Betriebe an. Viele von ihnen hätten „ihre finanziellen Reserven ausgeschöpft“, so Wollseifer. Zufrieden mit den zugesagten Hilfen des Bundes, darunter der Erstattung von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum, zeigte sich der Bundesverband der Freien Berufe (BFB). „Die vorgesehene außer ordentliche Wirtschaftshilfe kann helfen, Notlagen abzumildern. Wir begrüßen überdies die Öffnung des KfW-Schnellkredits für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten“, sagte BFB-Präsident Wolfgang Ewer den Funke-Zeitungen. Nachholbedarf gebe es aber bei der Einführung eines Unternehmerlohns. „Dieser ist nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhalts unverzichtbar. Vielmehr ist eine Verweisung der Freiberufler auf die Grundsicherung auch deshalb sachwidrig, weil die in diesem Falle vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzenden Vermögenswerte zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Unternehmens sowie zur Altersvorsorge unverzichtbar sind“, sagte Ewer. +++