Der Main-Kinzig-Kreis hat angesichts eines deutlich intensiveren Corona-Infektionsgeschehens in und um Hanau umfangreiche Gegenmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören verschärfte Auflagen bei Veranstaltungen, privaten Treffen und Freizeitbeschäftigungen. Ebenso betreffen die Maßnahmen den Schulbereich: Der praktische Sportunterricht wird abgesagt, eine Maskenpflicht gilt nun für alle weiterführenden Schulen, wobei die Maßnahmen zunächst auf vier Wochen und die Städte Bruchköbel, Erlensee, Hanau, Maintal, Neuberg und Nidderau begrenzt sind. Für alle weiteren Kommunen im Altkreis Hanau gilt jedoch die Empfehlung, die Maßnahmen ebenso zu beherzigen.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Stadt Hanau hat der Main-Kinzig-Kreise dieses Maßnahmenpaket am Montag vorgestellt. Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler begründete die Schritte mit einem „Infektionsgeschehen, das es zuletzt im Frühjahr in unserer Region gegeben hat“. Sechs Städte und Gemeinden haben beim maßgeblichen Inzidenzwert der vergangenen sieben Tage die Schwelle von 20 überschritten. Für sie gelten nun unter anderem Einschränkungen für Veranstaltungen unter freiem Himmel (auf 100 Personen begrenzt), Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (50 Personen), Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants (5 Personen oder höchstens aus zwei Haushalten) sowie Treffen von Gruppen im privaten Umfeld und bei Vereinsveranstaltungen (20 Personen).
„In der Stadt Hanau verzeichnen wir die höchsten Werte beim Infektionsgeschehen. Dort liegt der Inzidenzwert seit dem Wochenende sogar bei über 50. Aber auch in einer weiträumigeren Betrachtung sehen wir anhand der Fallzahlen im Westkreis ein hohes Infektionsgeschehen. Das erfordert gezielte und weitreichende Maßnahmen vor Ort“, so die Erste Kreisbeigeordnete Simmler, die jedoch eines deutlich macht: „Wachsam müssen alle Bürgerinnen und Bürger bleiben, und dieser Appell geht vor allem an die Kommunen, die nicht unter die Allgemeinverfügung des Kreises fallen, die in dieser Woche in Kraft treten wird. Nicht alles, was andernorts erlaubt ist, ist in der derzeitigen Situation auch sinnvoll.“
Neben den Maßnahmen des Main-Kinzig-Kreises kündigt die Stadt Hanau weiter verstärkte Kontrollen und Überwachung zur konsequenten Umsetzung verfügter Auflagen im öffentlichen Raum an, ebenso in ÖPNV, Gaststätten, Gewerbebetrieben und im Einzelhandel durch Polizei, Stadtpolizei, Security und Hygieneteam. Oberbürgermeister Claus Kaminsky hebt hervor: „Wir haben sehr früh in der Mannschaft FC Vorsicht gespielt und müssen das wegen der drastisch gestiegenen Zahl von Neuinfektionen nun erst recht tun. Wir dürfen mit der Disziplin beim Maskentragen, Abstandhalten, Händewaschen und bei der Niesetikette auf keinen Fall nachlassen, auch und gerade bei Feiern im persönlichen Umfeld nicht. Daher verschärft die Stadt Hanau jetzt ihre Kontrollen.“
Landrat Thorsten Stolz erklärte, dass die Lage im Kreisgebiet nicht überall mit der der Brüder-Grimm-Stadt vergleichbar sei. „Wir stellen andererseits fest, dass die Zahl der gemeldeten Fälle in der östlichen Hälfte fast durchweg im grünen Bereich liegt. Das Infektionsgeschehen in den Kommunen nahe Frankfurt und Offenbach fordert hingegen schnelles und wirksames Handeln, gerade in Hanau. Deshalb setzen wir zielgenau lokal an, bei Hanau, aber auch in Bruchköbel, Erlensee, Maintal, Neuberg und Nidderau. Dort haben wir die meisten Neuinfektionen, für deren Nachverfolgung wir im Gesundheitsamt derzeit alle verfügbaren Kräfte konzentrieren.“
Enge Abstimmung mit Polizei, Ordnungsämtern und Staatlichem Schulamt
Der Main-Kinzig-Kreis hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der sechs Städte und Gemeinden mit ihren jeweiligen Ordnungsämtern über die Maßnahmen am Mittag informiert. Am frühen Nachmittag traf zudem der Verwaltungsstab des Kreises mit der Polizei und dem Staatlichen Schulamt zusammen, um die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen vorzubereiten. „Das Verständnis für die Maßnahmen ist in den Kommunen und bei allen Beteiligten sehr groß. Wir werden uns täglich eng mit ihnen allen abstimmen und die Wirksamkeit der Einschränkungen regelmäßig fachlich überprüfen“, sagte Landrat Thorsten Stolz.
Per Allgemeinverfügung wird der Kreis die einzelnen Maßnahmen in den nächsten Tagen in Gesetzesform gießen. Darüber hinaus bittet der Kreis schon jetzt alle betreffenden Verwaltungen, Gemeinden, Schulen, Betriebe, Vereine bis hin zu Privatleuten um Beachtung und Umsetzung:
- Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auf 100 Personen begrenzt,
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden auf 50 Personen begrenzt,
- Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants werden auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt,
- Treffen von Gruppen im privaten Umfeld und Vereinsveranstaltungen werden auf 20 Personen beschränkt,
- Maskenpflicht gilt beim Betreten und Verlassen von Lokalitäten, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben,
- Sperrzeit für alle Bars, Kneipen und Restaurants von 24 bis 8 Uhr,
- öffentliche Verhaltensweisen wie Grillen oder Picknicken sind untersagt,
- präventive Maskenpflicht bei der Religionsausübung,
- präventive Maskenpflicht für alle im Unterricht sowie zusätzlich auch bei Ganztagsangeboten an den weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz von über 20,
- Empfehlung zur freiwilligen Umsetzung der Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen in den anderen Kommunen des Altkreises Hanau, zusätzlich auch bei den jeweiligen Ganztagsangeboten,
- kein praktischer Sportunterricht in allen Schulen,
- bei außerschulischen Bildungsangeboten und der Ausbildung hat der Unterricht mit 1,50 Metern Abstand zu erfolgen – wenn dies nicht sichergestellt ist, herrscht Maskenpflicht,
- Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb ist eingeschränkt, kontaktfrei darf er mit mindestens 1,50 Metern Abstand – und mit bis zu höchstens 10 Personen – ausgeübt werden,
- Empfehlung, Vereins- und Versammlungsräume zu schließen und Umkleide(n), Spinde und sanitäre Anlagen nur unter der Hygieneempfehlung des Robert-Koch-Instituts zu öffnen; der Zutritt zu Sportstätten soll unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen,
- Spielbetrieb im Wettkampfsport wird ausgesetzt, was auch heißt, dass Vereine aus diesen Städten und Gemeinden nicht an Wettkämpfen teilnehmen,
- Besucherzahl in Schwimmbädern muss durch den Betreiber weitergehend beschränkt werden,
- Einschränkungen der Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie weiterer Einrichtungen dieser Art.
Ergänzende Schritte für das Stadtgebiet Hanau
Für das Stadtgebiet von Hanau hat der städtische Krisenstab darüber hinaus konkretisiert:
- Für die Krankenhäuser gilt wie bisher, dass Patienten während der ersten sechs Tage ihres Aufenthaltes zwei Mal von maximal zwei Personen besucht werden dürfen, ab dem siebten Tag dürfen täglich bis zu zwei Besucher zu einem Patienten.
- Für die Schwimmbäder gilt eine Halbierung der bisher möglichen Besucherzahlen je Vor- und Nachmittagsphase auf 300 im Heinrich-Fischer-Bad und auf 150 im Lindenau-Bad, verbunden mit einem ausschließlichen Online-Ticketing zur Vermeidung von Warteschlangen.