Der Hessische Landtag hat heute über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zur Beteiligung des Parlaments beim Erlass von Infektionsschutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie debattiert. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Freien Demokraten hatten einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich im Wesentlichen an einem entsprechenden Gesetz in Baden-Württemberg orientiert. Der Entwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sieht im Vergleich dazu deutlich weniger Mitsprachemöglichkeiten für das Parlament vor.
In der Plenardebatte sagte die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, die Einschränkungen des Alltagslebens durch die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen seien unbestreitbar notwendig. Ihr Zustandekommen aber sei eine demokratische Zumutung. „Dass diese Pandemie nur eingegrenzt und dass unser Gesundheitswesen vor einer Überforderung nur bewahrt werden kann, wenn weitreichende Maßnahmen ergriffen werden, steht außer Frage. Aber wenn der Staat in die grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte der Menschen eingreift, dann brauchen diese Eingriffe – so richtig sie im Sinne des Infektionsschutzes sein mögen – eine demokratische Legitimation. Und die kann ihr nur der Gesetzgeber verleihen, also das Parlament mit seinen frei gewählten Abgeordneten. Keine Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin kann eine Entscheidung des Parlaments ersetzen, keine Rechtsverordnung einer Landesregierung besitzt die demokratische Legitimation eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes. Deswegen dringen wir darauf, dass alle einschränkenden Regelungen vom Parlament diskutiert und gebilligt werden.“
Die schwarzgrüne Landesregierung und die sie tragenden Landtagsfraktionen von CDU und Grünen erweckten allerdings den Eindruck, es sei geradezu unbotmäßig, wenn die Opposition eine demokratische Selbstverständlichkeit einfordere, nämlich die geordnete Beteiligung des Parlaments, so Faeser, die weiter sagte: „Es ist für niemanden zumutbar, wenn die Landesregierung in der Corona-Krise per Rechtsverordnung durchregiert – nicht für die Mitglieder des Landtags und auch nicht für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist auch nicht gut, wenn die Landesregierung durchregiert: Das Hin-und-Her beim Beherbergungsverbot zum Beispiel hätte man der Hotelbranche und den Reisenden ersparen können, wenn es vor der entsprechenden Verordnung eine umfassende Meinungsbildung im Hessischen Landtag gegeben hätte. Regierungshandeln in einer öffentlichen Debatte erklären und rechtfertigen zu müssen, mag Schwarzgrün lästig erscheinen – aber es gehört zum Prozess der demokratischen Willensbildung.“
Weil die Landesregierung die Notwendigkeit nicht erkannt habe, die Akzeptanz der Corona-Verordnungen durch die Beteiligung des Landtags zu erhöhen, seien SPD und Freie Demokraten gezwungen gewesen, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, stellte Nancy Faeser fest. Daraufhin habe Schwarzgrün einen konkurrierenden Entwurf erarbeitet, der lediglich vorsehe, dass der Landtag Corona-Verordnungen der Landesregierung zur Kenntnis nehme. Nancy Faeser sagte: „Wir wollen eine echte Parlamentsbeteiligung auch und gerade in der Krise – Schwarzgrün will nur ein Feigenblatt. Deswegen halte ich fest: Diese Krise ist ein Charaktertest. Sie offenbart die Stärken und Schwächen wie unter einem Brennglas. Sie zeigt die Starken Hessens und die Schwächen einer Landesregierung, die in der Sonne glänzt und im Sturm umfällt.“
Wagner Grüne: Parlament stärker beteiligen
„Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus prägen seit Monaten die Debatten in unserem Land und auch im Landtag. Mit dem vorliegenden Gesetz der Regierungsfraktionen stärken wir die Beteiligung des Parlaments durch klare Regeln und Fristen. Künftig wird der Landtag nicht nur wie bislang zeitnah über jede Verordnung informiert, sondern über jede Verordnung wird auch eine Aussprache im Landtag stattfinden. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Opposition stellen wir sicher, dass jederzeit Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus in Kraft sind. Wer zu den Maßnahmen der Regierung ‚so nicht‘ sagt, muss auch sagen ‚wie dann‘. Dazu hatte und hat der Landtag nicht nur das Recht, sondern auch jederzeit die Möglichkeit. Wir wenden uns gegen jene, die Parlamentsbeteiligung sagen und Ablehnung der Maßnahmen meinen. Denn die Regierungen von Bund und Ländern haben Deutschland und Hessen bislang vergleichsweise gut durch die Krise geführt, wie der Blick in andere Staaten zeigt. Die Opposition im Landtag kritisiert in Hessen krampfhaft, was sie in den Bundesländern, in denen sie mitregieren, gut und richtig findet. Das ist schon mehr als skurril. Ebenso erteilen wir jenen eine Absage, die Parlamentsbeteiligung sagen und Entscheidung durch die Opposition meinen. Denn das Parlament besteht nicht nur aus den Oppositions-, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.“ +++

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