„Walter Lübcke war einer von uns. Niemand hat ein größeres Interesse an der Aufklärung der Tat und der Hintergründe als wir. Umso geschmackloser und völlig unangemessen sind daher die aktuellen Einlassungen der SPD-Landtagsfraktion“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino in einer Presseerklärung.
Zu den Social-Media Postings der SPD Landtagsfraktion sagte Bellino: „Walter Lübcke war einer von uns, ein überzeugter und überzeugender Christdemokrat. Niemand hat ein größeres Interesse an der Aufklärung der Tat und der Hintergründe als wir. Umso geschmackloser und völlig unangemessen sind daher die aktuellen Social-Media Postings der SPD-Landtagsfraktion auf Facebook und Instagram. Dass Herr Rudolph nahezu mantraartig seine Vorwürfe wiederholt überrascht nicht, jedoch zeigt es, dass er sich weder mit der Rechtslage als auch den bisherigen Erkenntnissen aus den Vernehmungen im Untersuchungsausschuss (UNA) gründlich auseinandersetzt.
So gehe ich auch weiterhin davon aus, dass die Akte des Ernst im Jahre 2015 und des H. im Jahre 2016 im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gesperrt wurden. Weder der verurteilte Mörder Ernst noch Markus H. sind in den Jahren vor dem schrecklichen Mord an Dr. Walter Lübcke besonders in Erscheinung getreten. Es gab keine Anzeichen, die auf eine Tatplanung oder die Tat hingewiesen hätten. Diese Erkenntnis zieht sich wie ein roter Faden durch die bisherigen Vernehmungen im UNA. Leider kann man nicht ausblenden, dass in unserem Rechtsstaat Personen nicht ewig ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet werden können. Stephan E. war zuletzt in den 1990er Jahren als gewalttätiger Rechtsextremist aufgefallen. Eigentlich wäre seine Akte fristgemäß nach fünf Jahren gelöscht worden und nur wegen der NSU-Morde wurde die Regelung geändert, aber die Akte aus Datenschutzgründen bereits seit Frühjahr 2015 für den Dienstgebrauch gesperrt. Ich wiederhole deshalb in aller Deutlichkeit, dass den Sicherheitsbehörden hier kein Vorwurf zu machen ist, weil man jemanden nicht über 20 Jahre beobachten kann, wenn nichts mehr vorgefallen ist.“
Abschließend machte Holger Bellino noch einmal deutlich: „Auch wenn solche Verfahren juristisch korrekt sind, müssen wir uns und müssen sich vor allem die Parteien, die jetzt die Sperrung nach fünf Jahren kritisch hinterfragen, ernsthaft die Frage stellen, ob die Speicherfristen zukünftig für solche Akten beim Verfassungsschutz über vermeintlich inaktive Personen aus der radikalen Szene generell verlängert werden sollten. Ich persönlich bin sehr gespannt, ob es dazu, eine parlamentarische Mehrheit geben wird.“ +++
