Caritas-Pflegeschule informierte über neue Pflegefachassistenzausbildung

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Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch und Leiterin der Caritas-Pflegeschule Dajana Herbst stellen das Konzept der ab 2027 startenden Pflegefachassistenzausbildung vor. Foto: M. Möller

Die Caritas-Pflegeschule in der Ratgarstraße 13 hat Mitte Dezember zu einer ersten Informationsveranstaltung zur neuen Pflegefachassistenzausbildung eingeladen. Die Ausbildung ist nun gesetzlich verankert. Mehr als 50 Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Pflegebranche nahmen an der Veranstaltung teil, darunter Einrichtungsleitungen und Praxisanleitungen aus der stationären Altenpflege, der ambulanten Pflege sowie aus Krankenhäusern.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Caritas-Direktor Dr. Markus Juch, der die Teilnehmenden begrüßte. Er zeigte sich erfreut über die große Resonanz. Diese sei nicht nur eine Wertschätzung für die Caritas-Pflegeschule, sondern vor allem ein deutliches Zeichen dafür, dass das Thema Pflege auf breites Engagement stoße. Juch betonte zudem die Bedeutung aller Initiativen, die dazu beitragen, den Stellenwert und das Ansehen der Pflege in der Gesellschaft zu stärken.

Im Anschluss stellte Schulleiterin Dajana Herbst die zentralen Inhalte der neuen bundesweiten Pflegefachassistenzausbildung vor, die ab dem 1. Januar 2027 starten soll. Mit dem entsprechenden Gesetz wird erstmals eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland geschaffen. Die bislang bestehenden 27 unterschiedlichen Landesvorgaben werden damit abgelöst. Herbst bezeichnete diese Vereinheitlichung als große Erleichterung und wichtigen Schritt in die richtige Richtung. An der Caritas-Pflegeschule ist vorgesehen, den ersten Ausbildungskurs im Oktober 2027 zu beginnen.

Die neue Ausbildung ist generalistisch aufgebaut. Das bedeutet, dass die Auszubildenden verpflichtende Einsätze in der stationären Altenpflege, der ambulanten Pflege sowie im Krankenhaus absolvieren. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate. Sie kann jedoch in Teilzeit erfolgen oder bei entsprechender beruflicher Vorerfahrung verkürzt werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Hauptschulabschluss. Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss können ebenfalls zugelassen werden, sofern die Schule eine positive Lernprognose stellt.

Der Abschluss eröffnet vielfältige Perspektiven. Er ermöglicht den späteren Wechsel in die Ausbildung zur Pflegefachperson, auf Wunsch auch in verkürzter Form, und bietet darüber hinaus Zugangsmöglichkeiten zu einem Pflegestudium. Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen gelten künftig ebenfalls einheitliche Regelungen. Vorgesehen sind entweder eine Kenntnisprüfung oder die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang.

Zum Abschluss der Veranstaltung dankte Schulleiterin Herbst den Anwesenden für das große Interesse. Sie verwies darauf, dass nun ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibe. In den kommenden Monaten werde das Team die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung erarbeiten, um ab 2027 gemeinsam mit den neuen Auszubildenden und den beteiligten Einrichtungen zu starten. +++


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