Caritas im Bistum Fulda sieht Impfpflicht generell als geeignetes Mittel

Als Träger von Pflegeeinrichtungen hofft der Verband jedoch auf umfassende politische Weitsicht

„Auch in Zeiten des politischen Übergangs muss es in einer Demokratie gelingen, auf die Gefahren der Pandemie entschlossen zu reagieren“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich augenblicklichen Situation in Deutschland und des Bemühens der Politik, die Corona-Pandemie effizienter zu bekämpfen. Die im Änderungspaket des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Maßnahmen – verstärktes Testen und die Verknüpfung des Zugangs zu Gaststätten und Freizeiteinrichtungen mit dem Impfstatus – sind nach ihrer Ansicht dringend erforderlich. „Es ist auch eine gute Nachricht, dass in Kürze die fünf- bis elfjährigen Kinder geimpft werden können, um den Alltag in Schulen und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu erleichtern,“ so die Caritas-Präsidentin.

Das Infektionsschutzgesetz schafft nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes nunmehr die Möglichkeit, für das Personal im Kontakt mit besonders vulnerablen Gruppen wie pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung eine Impfpflicht einzuführen. Dabei steht die deutsche Caritas dieser Möglichkeit offen und positiv gegenüber. „Auch der Caritasverband für die Diözese Fulda teilt diese Ansicht, dass in Bereichen, in denen man mit besonders gefährdeten Menschen arbeitet, zum Schutz dieser Personen eine Impfpflicht für die Betreuenden angezeigt ist“, erläutert Diözesan-Caritasdirektor Juch die Haltung der Caritas in der osthessischen Domstadt. „Zwar haben wir in unseren Pflegeheimen auch unter den Mitarbeitenden sehr hohe Impfquoten, aber der prozentuale Anteil der Geimpften in Deutschland insgesamt ist einfach noch zu niedrig, als dass wir die Dinge so weiterlaufen lassen könnten, wenn wir die Pandemie endlich beherrschen wollen“, so Juch weiter.

Eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht dürfe sich dann jedoch konsequenterweise nicht allein auf Pflegekräfte und die Ärzteschaft beschränken, sondern müsse auch Beschäftigte aller anderen Einrichtungen umfassen, die engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben. „Die Impfung von Erzieherinnen und Erziehern ist dabei besonders wichtig, da Kinder unter fünf Jahren in Kitas wohl auch nach Zulassung eines Impfstoffs für Kinder ab fünf noch weiterhin ohne Impfschutz sind. Und auch Lehrer sollten nach unserem Ermessen dann ebenfalls einer Impfpflicht unterliegen!“ Als Träger von Pflegeeinrichtungen, die unmittelbar betroffen wären, so Juch abschließend in seinem Statement, sehe man natürlich auch mit Sorgen die „Nebenwirkungen“ einer Impfpflicht-Einführung, dass nämlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ungeimpfte dann womöglich nicht mehr an ihren Arbeitsplätzen eingesetzt werden können. „Das darf nicht aus dem Blick geraten!“ +++ pm

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